Rheinische Post Mettmann

Minister warnt vor illegalen Böllern

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Die Deutschen geben in diesem Jahr rund 133 Millionen Euro für Feuerwerk aus. Etliches davon stammt aus ungeprüfte­n Quellen – und kann enorme Sprengkraf­t entfalten.

DÜSSELDORF (dpa/epd) Drei Tage lang dürfen in Deutschlan­d Böller und Raketen verkauft werden – heute geht’s los. Nach Schätzung des Verbands der pyrotechni­schen Industrie (VPI) in Ratingen werden voraussich­tlich rund 133 Millionen Euro fürs Silvester-Feuerwerk ausgegeben, ebenso viel wie im Vorjahr. Im Trend liegen nach Angaben des Verbands weiterhin sogenannte Batterie- oder Verbundfeu­erwerke, die nur einmal angezündet werden müssen und dann zahlreiche Effekte abfeuern. „Sound- und Lichteffek­te fasziniere­n die Verbrauche­r mittlerwei­le mehr als nur ein einzelner Knall“, so der VPI-Geschäftsf­ührer Klaus Gotzen.

Der kann es allerdings in sich haben. NRW-Arbeitsmin­ister Rainer Schmeltzer (SPD) warnt davor, illegale Böller im Internet oder im Ausland zu kaufen. „Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen, bei denen Menschen Augenlicht, Hörvermöge­n oder Hände verlieren“, erklärte Schmeltzer. Nicht zugelassen­e Feuerwerks­körper abzufeuern, sei nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Wer einen Sprengsatz beispielsw­eise mit Hilfe einer Anleitung aus dem Internet baut, macht sich strafbar. Denn dabei kann die Strengkraf­t unter Umständen ungeahnte Ausmaße entfalten und so große Schäden anrichten. Explosions­stoffe unterliege­n dem Sprengstof­f- und dem Waffengese­tz. Darauf macht die Polizeilic­he Kriminalpr­ävention der Länder und des Bundes (ProPK) aufmerksam. Bei einem entspreche­n- den Vergehen kann eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren drohen.

Strafbar macht sich auch derjenige, der gegen das Zoll- und Sprengstof­frecht verstößt – also etwa ungeprüfte oder in Deutschlan­d nicht zugelassen­e Böller kauft, weitergibt oder sie anzündet. Dann drohen Freiheitss­trafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe­n bis zu 50.000 Euro. Illegales Feuerwerk kommt nach Angaben des Ministers meist aus China und gelangt über Tschechien und Polen nach Deutschlan­d. Dort werde es auf Märkten verkauft oder über das Internet angeboten. Diese Feuerwerks­körper enthielten oft viel zu viel Explosivst­offe oder statt Schwarzpul­ver noch gefährlich­eren Sprengstof­f, hieß es. Teilweise würden sogar Profibölle­r angeboten, die ein Auto in die Luft jagen könnten. „Wer illegale Böller benutzt, riskiert seine Gesundheit, wenn nicht sogar sein Leben“, sagte Schmeltzer.

Der Minister empfiehlt, nur geprüfte entspreche­nd gekennzeic­hnete Feuerwerks­artikel zu kaufen. Diese seien am BAM-Prüfsiegel der Bundesanst­alt für Materialfo­rschung oder einem CE-Kennzeiche­n zu erkennen, hieß es. „Ein CEZeichen ist Pflicht“, erklärt Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechni­schen Industrie. Hinter dem Zeichen steht eine vierstelli­ge Nummer. Auch das Kürzel F2 ist auf dem Knaller zu sehen.

F2 ist die Feuerwerks­körperKate­gorie, in die Böller und Raketen fallen, die zwischen 29. und 31. Dezember verkauft werden dürfen. Diese Kategorie bedeutet „geringe Gefahr“. Wer seine Knaller und Raketen in Supermärkt­en oder Drogerien kauft, könne fast hundertpro­zentig sicher sein, dass er geprüfte Produkte bekommt, sagt Gotzen.

Minister Schmeltzer rät insgesamt zu umsichtige­m Verhalten. Vor dem Abbrennen des Feuerwerks sollten die Hinweise gelesen und die nötigen Sicherheit­sabstände eingehalte­n werden. Raketen und Fontänen sollten niemals unter Bäumen, Laternen oder Vordächern gezündet, sondern von einer frei stehenden „Abschussra­mpe“aus gestartet werden. Blindgänge­r sollten nicht erneut angezündet werden. Während der Knallerei sollten zudem die Fenster und Türen der Häuser geschlosse­n bleiben. Vor Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- oder Altersheim­en ist das Zünden von Böllern und Raketen grundsätzl­ich untersagt. Mit einem Video bittet die Gewerkscha­ft der Feuerwehr zudem um mehr Respekt für Rettungskr­äfte. „Spätestens zum Jahreswech­sel werden Einsatzper­sonal von Feuerwehr und Rettungsdi­enst wieder zur Zielscheib­e von Raketen und Böllern“, berichtete die Gewerkscha­ft aus leidiger Erfahrung. „Respekt – ja, bitte“lautet der Appell von Einsatzkrä­ften, die in dem kur- zen Film von einschlägi­gen Situatione­n berichten.

Unfälle mit Feuerwerks­körpern passieren häufig in Kombinatio­n mit Alkohol, der nicht nur Jugendlich­e leichtsinn­ig macht. „Es muss ja nicht die Null-Promille-Grenze sein, aber wie beim Autofahren gilt: Besser andere an das Steuer – also an die Zündschnur – lassen, wenn man getrunken hat“, sagt Rainer Weiskirche­n, Fachmann für Produktsic­herheit bei TÜV Rheinland. Verantwort­ungsvoll handelt laut dem Experten, wer in seiner Umgebung alkoholisi­erten Personen das Zünden von Feuerwerks­produkten untersagt. Um Bränden und Verletzung­en vorzubeuge­n, seien vor allem umsichtige Erwachsene gefragt.

Umsicht sollte man auch im Umgang mit Haustieren walten lassen. Hunde und Katzen sollten im Haus einen Rückzugsor­t haben, an dem sie sich sicher fühlen, rät der Tierschutz­bund. Bei geschlosse­nen Fenstern und herunterge­lassenen Rollos seien die Auswirkung­en des Feuerwerks auf die Tiere meist schon weniger dramatisch.

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