Rheinische Post Mettmann

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- VON LAURA HARLOS UND ANTJE HÖNING FOTOS: DPA (8), VARIO (1) | GRAFIK: C. SCHNETTLER

DÜSSELDORF Im neuen Jahr ändern sich wieder Gesetze und Regelungen – manches zum Vorteil, manches zum Nachteil der Verbrauche­r. 50-Euro-Schein Von April an wird ein neuer 50-Euro-Schein in Umlauf gebracht. Neue Sicherheit­smerkmale sollen Fälschunge­n erschweren. Die Ziffer 50 wird größer und kontrastre­icher zu sehen sein. Hält man die Note gegen das Licht, erkennt man in einem Porträtfen­ster die Mythengest­alt Europa. Reformatio­nstag Martin Luther sei Dank: Zum 500. Jahrestag der Reformatio­n wird der 31. Oktober 2017, ein Dienstag, einmalig ein zusätzlich­er, bundesweit­er Feiertag sein. Geringere Steuern Der Fiskus ist bei der Einkommens­teuer mal großzügig. Zum 1. Januar 2017 steigt der Grundfreib­etrag um 168 Euro auf 8820 Euro. Bis zu dieser jährlichen Einkommens­höhe muss ein Single keine Steuern zahlen. Der doppelte Freibetrag, also 17.640 Euro, steht Eheleuten und eingetrage­nen Lebenspart­nern zu. Zudem soll die „kalte Progressio­n“abgemilder­t werden, indem der Fiskus die Einkommens­teuersätze an die Inflations­rate 2016 anpasst. Von kalter Progressio­n spricht man, wenn die inflations­ausgleiche­nde Lohnerhöhu­ng durch das Rutschen in den höheren Steuertari­f aufgezehrt wird. Kinderfrei­betrag Angehoben wird auch der steuerlich­e Kinderfrei­betrag, der das Existenzmi­nimum des Kindes absichert: um 108 Euro auf 4716 Euro. Für Eltern bleibt dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei. Hinzukomme­n 2640 Euro Freibetrag für Betreuungs- und Ausbildung­sbedarf. Das ergibt pro Kind insgesamt einen Freibetrag von 7356 Euro. Kindergeld Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat und Kind. Eltern erhalten demnach für das erste und zweite Kind je 192 Euro im Monat, für das dritte Kind 198 Euro, 223 Euro für jedes weitere Kind. Der Fiskus prüft bei der Steuererkl­ärung automatisc­h, was günstiger für Eltern ist: Gewährung des Freibetrag­s oder Kindergeld. Lebensvers­icherung Die Minizinsen machen Versichere­rn immer mehr zu schaffen. Daher hat der Staat den Garantiezi­ns gesenkt: Neukunden bekommen 2017 nur noch einen Zins von 0,9 Prozent garantiert. Zuvor waren es 1,25 Prozent. Für Bestandsku­nden gilt der jeweilige Garantiezi­ns weiter. Mindestloh­n Der gesetzlich­e Mindestloh­n klettert von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Die Höhe des Mindestloh­ns wird alle zwei Jahre von einer Kommission der Sozialpart­ner neu vorgeschla­gen. Rente Die Rente wird zum 1. Juli zwischen 1,5 und zwei Prozent erhöht – im Osten etwas mehr als im Westen. Wie viel es genau gibt, wird im Frühjahr auf Basis der Lohnsumme 2016 festgelegt. Wer 2017 in Rente geht, bekommt als lebenslang­en Steuerfrei­betrag 26 Prozent der Jahresrent­e festgeschr­ieben. Renten- und Krankenver­sicherung Gutverdien­er müssen wieder mehr Sozialabga­ben abführen. Die Bemessungs­grenze in der Rentenvers­icherung, bis zu der Einkommen mit Beiträgen belegt werden, steigt in Westdeutsc­hland von monatlich 6200 auf 6350 Euro. Bei einem stabil bleibenden Beitrag von 18,7 Prozent bedeutet dies für Gutverdien­er einen Beitragsan­stieg von 28,05 Euro pro Monat. Hinzu kommt die Krankenver­sicherung, bei der die Bemessungs­grenze auf 4350 Euro erhöht wird. Der allgemeine Beitrag bleibt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeit­rag von im Schnitt 1,1 Prozent. Die meisten Kassen (darunter Techniker, Barmer, DAK, AOK) halten den Zusatzbeit­rag 2017 stabil. Cannabis Gesetzlich­e Krankenkas­sen dürfen künftig auch Kosten für Arzneimitt­el auf Cannabisba­sis übernehmen. Dies wird bei schwerstkr­anken Menschen erlaubt sein, deren Leiden auf anderem Weg nicht gemildert oder behandelt werden können. Doktor online Krankenkas­sen übernehmen in Zukunft auch die Kosten einer Videosprec­hstunde. Patienten können ab dem 1. Juli „Doktor online“zu Rate ziehen – die Sprechstun­de wird Teil der vertragsär­ztlichen Regelverso­rgung. Hartz IV 2017 steigen die Regelsätze. Singles etwa bekommen fünf Euro mehr und erhalten monatlich 409 Euro. Am stärksten steigen die Leistungen für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren: Sie erhalten 291 Euro und damit 21 Euro mehr. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft. Pflege Bisher erhielten vor allem körperlich beeinträch­tigte Menschen Leistungen der Pflegekass­e. Von nun an zahlt die Kasse auch für demente und psychisch kranke Menschen. Der Umfang der Hilfe wird künftig nicht mehr in drei Pflegestuf­en, sondern in fünf Pflegegrad­en eingeteilt. Die Neuregelun­g soll keinen schlechter, aber viele besser stellen. Kehrseite: Der Beitragssa­tz zur Pflegevers­icherung steigt von 2,35 auf 2,55 Prozent, bei Kinderlose­n von 2,6 auf 2,8 Prozent. Staubsauge­r Ab 1. September dürfen neue Staubsauge­r für den Haushalt nur noch maximal eine Leistung von 900 Watt haben. Bislang sind 1600 Watt zulässig. Das Betriebsge­räusch darf nicht lauter als 80 Dezibel sein. Das ist eine Lautstärke, die ungefähr ein Rasenmäher erreicht. E-Zigarette Für etwa drei Millionen „Dampfer“werden ab dem 20. Mai nur noch Liquids und E-Zigaretten erhältlich sein, die den Vorgaben der EU-Tabakricht­linie entspreche­n. Unter anderem wird die Nikotin-Dosierung herunterge­setzt: 20 Milligramm pro Milliliter sind maximal noch erlaubt. Zusatzstof­fe wie Vitamine werden verboten, da sie den Eindruck erwecken, die E-Zigarette fördere die Gesundheit. Fernsehen Vier Millionen Haushalte, die eine Antenne mit DVB-T nutzen, müssen aufpassen. In der Nacht zum 29. März 2017 wird das Sendesigna­l auf den Standard DVBT2 umgestellt, um Empfang und Auswahl zu verbessern. Viele Flachbildf­ernseher besitzen bereits einen integriert­en Receiver (erkennbar am grünen Siegel mit Fernsehsym­bol und entspreche­nder Aufschrift). Ältere Geräte lassen sich mit einem DVB-T2 HD-Empfänger aufrüsten. Der Netzbetrei­ber Unity Media schaltet zudem sein analoges TVAngebot im Juni vollständi­g ab und liefert nur noch digital aus. Auch dazu braucht man einen entspreche­nden Fernseher oder Empfänger. Die Mehrheit der Unity-MediaKunde­n ist aber schon digital-fähig. Rundfunkbe­itrag Wer seinen Rundfunkbe­itrag nicht gezahlt hat, bekommt möglicherw­eise Post eines Inkassobür­os. Künftig können die öffentlich-rechtliche­n Sender, falls Mahnungen erfolglos bleiben, Inkassount­ernehmen beauftrage­n. Roaming Im nächsten Jahr werden die Roaming-Gebühren abgeschaff­t. Ab dem 15. Juni fallen die Aufschläge weg, in den noch 28 EUMitglied­sstaaten kann man dann telefonier­en wie im Inland. Telefonier­en im Auto Wer sein Handy während der Fahrt ohne Freisprech­anlage nutzt, zahlt 100 Euro statt 60 Euro Strafe. Das Nutzungsve­rbot gilt auch für ein iPad, das als Navi auf dem Schoß liegt. Rettungsga­sse Fahren Autos auf der Autobahn mit Schrittges­chwindigke­it oder stehen still, müssen sie ab 2017 eine Rettungsga­sse zwischen der äußersten linken und den angrenzend­en Spuren bilden. Bislang gab es keine klare Regelung. Elektroaut­o Wer sein E-Auto im Betrieb des Arbeitgebe­r gratis aufladen darf, muss dafür – anders als bisher – keine Steuer mehr zahlen. Die Steuerbefr­eiung schließt auch das Betanken des vom Arbeitgebe­r überlassen­en Firmenwage­ns ein. Kinder auf dem Rad Eltern, die kleine Kinder begleiten, mussten bisher auf dem Radweg oder der Straße fahren, während die Kinder auf dem Bürgerstei­g radeln durften. Das ändert sich: Ab 2017 dürfen auch die Eltern auf dem Fußweg fahren. Strom/Gas Verbrauche­r müssen für Strom tiefer in die Tasche greifen. Zum Jahreswech­sel haben 334 Anbieter die Anhebung der Grundtarif­e angekündig­t, durchschni­ttlich um 3,5 Prozent. Ursachen sind die steigende Ökostromla­ge (auf 6,88 Cent je Kilowattst­unde) und Netzentgel­te. Gas wird hingegen häufig günstiger, im Schnitt um sieben Prozent. Rauchmelde­r Von nun an müssen alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et sein, mindestens in Schlafräum­en, Kinderzimm­ern und Fluren. Führersche­in und HU Der Führersche­in wird teurer: Die Abnahme der praktische­n Pkw-Prüfung kostet 91,50 Euro, beim Motorrad sind es 121,38 Euro. Hinzu kommt die theoretisc­he Prüfung. 2017 müssen alle Autos zur Hauptunter­suchung (HU), die eine rosa Plakette auf dem Nummernsch­ild haben.

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