Rheinische Post Mettmann

Banken erschweren Kontensuch­e für Erben

- VON REINHARD KOWALEWSKY

Der Verband öffentlich­er Banken hilft nicht mehr, Depots zu finden. NRW-Finanzmini­ster Walter-Borjans ist empört.

DÜSSELDORF/BERLIN Seit Monaten fordert NRW-Finanzmini­ster Norbert Walter-Borjans (SPD), es solle ein bundesweit­es Zentralreg­ister aller Konten in Deutschlan­d geben, damit Erben Geld von Verstorben­en besser finden können. Rund zwei Milliarden Euro könnten so den rechtmäßig­en Inhabern zugeführt werden, schätzen seine Experten.

Doch nun funkt dem Minister ein Verband dazwischen, in dem mit Portigon (früher WestLB) und der NRW.Bank ausgerechn­et zwei Geldhäuser mitmischen, die NRW selber gehören. Der Bundesverb­and Öffentlich­er Banken Deutschlan­ds (VÖB) hat in einem Brief an die Justizmini­ster aller Länder bekanntgeg­eben, dass er nicht mehr hilft, Geld aufzuspüre­n, indem er im Auftrag von Erben oder Rechtspfle­gern bei seinen 29 Mitgliedsi­nstituten nach Konten, Depots und Schließfäc­hern fragt. Das Papier vom 16. September liegt unserer Redaktion vor. Man werde das Verfahren „im Zuge einer Straffung des Leistungss­pektrums nicht mehr anbieten“, heißt es.

Walter-Borjans kritisiert das Papier als „unsensible Mitteilung“. Aber beim Ziel eines zentralen Re- gisters sieht er sich nur bestärkt. Nun sei klar, „wie notwendig die Verpflicht­ung der Banken zur aktiven Auskunfter­teilung ist, damit Erben zu ihrem Recht kommen.“

Auch der Bundesverb­and Deutscher Nachlasspf­leger (BDN) ist empört über den VÖB „Jetzt wird es noch schwerer, das Vermögen von Verstorben­en sicher zu erfassen“meint Falk Schulz, Vorstand des BDN. Er sagt, dass Geldhäuser manchmal falsche Infos geben. „Da heißt es gelegentli­ch zuerst, es gäbe kein Konto. Aber wenn wir dann eine Bankkarte finden und vorlegen, wird das Geld doch gefunden.“

Diese Kritik teilt Sybille WolfMohr, Vorsitzend­e des Verbandes der Erbenermit­tler. Sie sieht es als „Verletzung der Kundentreu­e“, wenn Geldhäuser sich echter Transparen­z zu Konten verweigern. „Der Erbe ist der neue Kunde. Also müssten Informatio­nen über Konten zentral zusammenge­führt werden.“

Die Kehrtwende des VÖB ist für die Branche peinlich. Denn bisher hatte beispielsw­eise der Bundesverb­and Deutscher Banken die Forderung nach einem Zentralreg­ister mit dem Hinweis abgewehrt, Erben müssten sowieso nicht bei jedem Geldhaus nach Geld fragen. Es wür- de reichen, bei diesem selbst, beim Deutschen Sparkassen und Giroverban­d (DGSV), beim Verband der Volks- und Raiffeisen­banken (BVR) oder beim VÖB anzufragen. Diese vier Verbände würden dann bundesweit nach Infos suchen und so alle Geldhäuser abdecken.

Bei Nachfrage stellt sich heraus, dass der DGSV bei Anfragen in der Regel doch nicht überall sucht, sondern nur im Bundesland des Toten und vielleicht dem angrenzend­en Land. „Das ist lückenhaft“, sagt Experte Schulz. „Wenn Oma ein Konto aus Studienzei­ten ganz woanders hatte, bleibt das unbekannt.“

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