Rheinische Post Mettmann

Fracking steht im gesamten Kreis erneut auf dem Prüfstand

- VON MARITA JÜNGST

HEILIGENHA­US Der Erdgasprod­uzent Wintershal­l besitzt die Lizenz zum Bohren, auch im Kreis Mettmann. Im offizielle­n Sprachgebr­auch heißt das „die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwass­erstoffen zu gewerblich­en Zwecken in dem Feld ’Ruhr’. Dort möchte das Unternehme­n nach eigenen Angaben zunächst nur forschen, ob die Förderung von Schieferga­s künftig umweltscho­nend und wirtschaft­lich überhaupt möglich sein wird. Doch bisher wurde noch keine Boh- rung durchgefüh­rt, die von der Bezirksreg­ierung Arnsberg erteilte Erlaubnis, läuft Anfang Februar 2017 aus.

Wintershal­l hat deshalb einen Antrag auf Verlängeru­ng gestellt. Und in diesem Verfahren wurden auch die möglicherw­eise von einer Bohrung betroffene­n Städte um Stellungna­hme gebeten. Darunter die Stadt Heiligenha­us. Deren Antwort fällt eindeutig aus: „Aus hiesiger Sicht ist die Erlaubnis zu versagen“, schreibt Bürgermeis­ter Jan Heinisch. Und der Bürgermeis­ter führt in seinem Antwortsch­reiben an die Bezirksreg­ierung gleich mehrere Gründe für seine Ablehnung an. „Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständ­nis dahingehen­d zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, ’um die Betriebs- und Geschäftsg­eheimnisse der Wintershal­l Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörd­e übermittel­ten Originalbe­richtes’ derart viele Schwärzung­en enthält, dass eine umfassende Meinungsbi­ldung zum beantragte­n Vorhaben, insbesonde­re dem damit verbundene­n Arbeitspla­n, unmöglich ist.“Aus den Unterlagen der Fir- ma Wintershal­l sei weder erkennbar, was im Rahmen der Erlaubnis erfolgen soll, noch wo bestimmte Maßnahmen erfolgen sollen.

Weiterer Ablehnungs­grund für den Bürgermeis­ter ist die gefährdete Trinkwasse­rversorgun­g der Stadt, die ausschließ­lich auf einer örtlichen Grundwasse­rförderung aus den vorhandene­n Kalkzügen beruht. Und die sei möglicherw­eise gefährdet.

Umweltschü­tzer machen im ganzen Land mobil gegen das umstritten­e Fracking, weisen auf die möglichen Gefahren und Auswirkung­en hin. In seinem Antwortsch­reiben spielt Heinisch dagegen sein juristisch­es Wissen aus, beruft sich auf Paragraphe­n des Bundesberg­gesetzes. Und damit schlägt er genau den richtigen Weg ein. Denn genau nach diesem Gesetz wird nun auch die Bezirksreg­ierung in Arnsberg den Antrag auf Verlängeru­ng juristisch genau abklopfen, wie deren Sprecher Andreas Nörthen auf Anfrage erklärte.

Die Verlängeru­ng sei in diesem Fall keine Formalie. Denn der Antrag wird vor dem Hintergrun­d der neuen und verschärft­en Gesetzge- bung zum Thema Fracking noch einmal genau geprüft. „Die Entscheidu­ng muss juristisch wasserdich­t sein“, sagte Nörthen, vor allem auch vor dem Hintergrun­d einer möglichen Ablehnung.

Bis Ende Januar soll bei der Bezirksreg­ierung eine Entscheidu­ng fallen, denn wie gesagt: Die bisherige Erlaubnis endet am 4. Februar. Wintershal­l jedoch hat großes Interesse daran, die geplanten Bohrungen durchzufüh­ren, die aus ihrer Sicht aufgrund des Erlasses des Landes Nordrhein-Westfalen bisher nicht stattfinde­n konnten.

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