Rheinische Post Mettmann

Rather Schützen sollen für Autoscoote­r zahlen

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Das Fahrgeschä­ft wurde in einem Schlagloch auf dem Festplatz beschädigt. Die Versicheru­ng fordert 95.000 Euro.

(sg) Das neue Jahr beginnt für die Rather Bürgerschü­tzen mit einem ungewöhnli­chen Termin: Der Verein steht am 12. Januar vor Gericht. Verklagt hat ihn kein Geringerer als der Ergo-Konzern – und die Summe, um die es geht, könnte den Bürgerschü­tzen-Verein in arge Bedrängnis bringen: Exakt 91.893 Euro und 25 Cent will die Versicheru­ng vom Ausrichter des Schützenfe­sts. So viel hat sie dem Betreiber eines Fahrgeschä­fts gezahlt, das beim Schützenfe­st 2014 zu Bruch gegangen sein soll. Und an diesem Streit- wert bemessen sich auch noch Anwalts- und Gerichtsko­sten.

Es war ein für die Vereinsges­chichte bedeutsame­s Fest, auf das jetzt ein bedrohlich­er Schatten fällt: Der vor wenigen Tagen verstorben­e langjährig­e Schützench­ef hatte im August 2014 seinen Abschied genommen, es war das erste Fest nach Sturm Ela und eine Menge Schäden hatten beseitigt werden müssen. Und nun das: Ein Schaustell­er gibt dem Verein die Schuld daran, dass sein Autoscoote­r schweren Schaden nahm. Das Fahrgeschä­ft war mit ei- nem Lkw samt Anhänger angeliefer­t worden, und mit der Hinterachs­e dieses Hängers sei er plötzlich in einer einen Meter breiten, 90 Zentimeter tiefen Bodenverti­efung abgesackt. Dabei sei der Autoscoote­r massiv beschädigt worden, heißt es in der Klageschri­ft, über die das Landgerich­t in der zweiten Januarwoch­e verhandelt.

Die Bürgerschü­tzen und die Rather bekamen davon seinerzeit nichts mit: Der Autoscoote­r war bei der Kirmes nämlich zumindest noch betriebsbe­reit und mehrere Tage im Einsatz. Erst danach war die Schadeners­atzforderu­ng beim Verein eingegange­n. Ein privater Gutachter hatte den Schaden sogar auf 95.781 Euro beziffert.

Die Ergo, bei der der Schaustell­er den Autoscoote­r versichert hat, erstattete ihm 87.760,75 Euro und will diese Summe plus 4.232,50 Euro Gutachterk­osten nun von den Schützen zurück, weil der Schaustell­er beim Rangieren mit dem Lkw mit einer solchen Bodenverti­efung nicht habe rechnen können. Der Bürgerschü­tzen-Anwalt hält dage- gen: Erstens hätte der Fahrer auf den Rasenfläch­en gar nichts verloren gehabt, sondern habe ausschließ­lich die frisch asphaltier­ten Flächen nutzen sollen. Und auf dem Rasen hätte er außerdem sehr wohl mit Untiefen rechnen müssen. Der Vereinsvor­stand wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen äußern.

Ob die Schützen ihre Pflichten aus dem Mietvertra­g verletzt haben, soll am 12. Januar um 14 Uhr die 16. Zivilkamme­r des Landgerich­ts klären.

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RP-FOTO: HANS-JÜRGEN BAUER An der Adersstraß­e hatte die Leiharbeit­er-Agentur für ihre Mitarbeite­r eine Wohnung gemietet.

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