Rheinische Post Mettmann

Ansprüche prüfen mit dem Wohngeldre­chner

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(stz) Für den Anspruch auf Wohngeld gibt es seit Jahresbegi­nn höhere Einkommens­grenzen und höhere Wohnkosten­zuschüsse. „Dadurch können mehr Menschen Wohngeld bekommen. So kann die Erhöhung für einen Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel rund 70 Euro pro Monat betragen“, sagt Stadtdirek­tor Burkhard Hintzsche. Wem wie viel Wohngeld zur Verfügung steht, lässt sich mit dem Wohngeldre­chner des Ministeriu­ms für Bauen, Wohnen, Stadtentwi­cklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auch im Internet ermitteln: www.wohngeldre­chner.nrw.de. Der Antrag auf Wohngeld kann nun auch online gestellt werden.

Eine umfassende Beratung bietet die Wohngeldst­elle des Wohnungsam­tes an. Dort kann im Haus Brink- mannstraße 5 auch ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden (Telefon 0211 8996366). Voraussetz­ung für den Bezug des Wohngelds ist, dass bestimmte Einkommens­grenzen eingehalte­n werden und ein schriftlic­her Antrag gestellt wird. Eine Übersicht der Einkommens­grenzen findet sich unter www.wohngeld.org/einkommen.html.

In der Tat ist in Düsseldorf die Zahl der Haushalte deutlich angestiege­n, die berechtigt sind, Wohngeldza­hlungen zu beziehen. Erhielten im Dezember 2015 noch 4251 Haushalte Zuschüsse zum Wohnen, so waren es im September bereits 6423 Haushalte, deren Anträge bewilligt worden sind. Das bedeutet einen Anstieg von 51 Prozent an Zuschuss berechtigt­en Haushalten innerhalb von neun Monaten.

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QUELLE: KESSELHELD.DE | FOTO: THINKSTOCK | GRAFIK: FERL

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