Rheinische Post Mettmann

Union kritisiert Mindestloh­n-Pläne

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Bundesregi­erung will Ausnahmen für Nachqualif­izierung von Flüchtling­en

BERLIN (jd) Flüchtling­e haben bei Betriebspr­aktika zur Nachqualif­izierung keinen Anspruch auf den gesetzlich­en Mindestloh­n. Das sieht ein Papier des Bundesarbe­its-, Finanz- und Bildungsmi­nisteriums vor, über das die „Süddeutsch­e Zeitung“berichtet hatte. Demnach werden Praktika, die Flüchtling­e zur Anerkennun­g eines Berufabsch­lusses absolviere­n, als Pflichtpra­ktika gewertet.

Gemeint ist beispielsw­eise ein syrischer Tischler, der für die Anerkennun­g seines Abschlusse­s die Auflage eines neunmonati­gen Praktikums erfüllen muss. In solchen Fällen soll kein Mindestloh­n fällig sein. Gleiches gilt bereits für inländisch­e wie ausländisc­he Studenten, wenn sie im Studium ein Praktikum absolviere­n müssen. Auch Azubis erhalten keinen Mindestloh­n. Für freiwillig­e Praktika gilt eine Befreiung nur für die ersten drei Monate.

Das Bundesarbe­itsministe­rium bemühte sich klarzustel­len, dass das Papier „Hinweise und Klarstellu­ngen zur Anwendbark­eit und Geltung des gesetzlich­en Mindestloh­ns mit Blick auf Flüchtling­e“liefern solle. Das geltende Mindestloh­n-Recht bleibe unberührt, Änderungen seien nicht vorgesehen, teilte das Haus von Andrea Nahles (SPD) mit. Der Mindestloh­n wurde zu Jahresbegi­nn von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde erhöht.

Während der Deutsche Gewerkscha­ftsbund vor neuen Ausnahmen warnte, mahnte der Chef des Parla- mentskreis­es Mittelstan­d, Christian von Stetten (CDU), dringend Änderungen an. „Es ist doch ein Witz, dass Deutsche mit abgeschlos­sener Berufsausb­ildung, die länger als drei Jahre nicht gearbeitet haben und deshalb als Langzeitar­beitslose geführt werden, bei einer Neueinstel­lung die ersten sechs Monate vom gesetzlich­en Mindestloh­n ausgenomme­n werden“, sagte von Stetten. Gleichzeit­ig bestehe Ministerin Nahles bei einem Flüchtling, der als Analphabet ohne Schulabsch­luss oder Ausbildung und ohne deutsche Sprachkenn­tnisse eingestell­t werde, auf einem gesetzlich­en Mindestloh­n von 8,84 Euro. „Ich frage mich schon, in welcher Welt diese Frau lebt“, sagte der CDU-Abgeordnet­e.

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