Fußfessel für Gefährder
Drei Wochen nach dem Anschlag in Berlin gibt es erste Konsequenzen. Gefährder sollen leichter in Abschiebehaft genommen werden. Hinzu kommt die elektronischer Fußfessel.
BERLIN Deutschlands Sicherheitsbehörden sollen islamistische Gefährder künftig per elektronischer Fußfessel überwachen und leichter in Abschiebehaft bringen können. Das sind die Konsequenzen aus dem Berliner Terroranschlag vom 19. Dezember 2016, bei denen sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) einig sind. Der CDUPolitiker will zudem Rechte und Leistungen für diejenigen Flüchtlinge kürzen, die ihr Verfahren mutwillig erschweren.
Der Berliner Attentäter Anis Amri war über viele Monate im Visier der Sicherheitsbehörden, konnte aber nicht abgeschoben werden und tauchte unter. Er stand auf der Liste der Gefährder, denen ein Anschlag zugetraut wird, auch wenn dafür konkrete Beweise fehlen. Aus diesem Grund soll die Formulierung „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“als zusätzliche Möglichkeit zur Anordnung einer Abschiebehaft ins Gesetz kommen. Weil Amri von Tunesien wegen fehlender Papiere nicht aufgenommen worden war, wurde eine mögliche Abschiebehaft wieder ausgesetzt. Künftig soll nach dem Willen der Koalition eine bis zu 18 Monate lange Abschiebehaft auch möglich sein, wenn die Papiere des Herkunftslands noch fehlen.
Außerdem will die große Koalition den Weg zur elektronischen Rundumüberwachung („Fußfessel“) von Gefährdern erleichtern. Zunächst waren im Gesetzentwurf von Maas Gerichtsurteile als Voraussetzung genannt worden. Nun wolle er „alles tun, um Gefährder so gut wie möglich im Blick zu haben, auch vor einer möglichen Verurteilung“, erklärte der Justizminister. Das trifft im Innenministerium auf