Rheinische Post Mettmann

Fußfessel für Gefährder

- VON JAN DREBES, DETLEV HÜWEL UND GREGOR MAYNTZ

Drei Wochen nach dem Anschlag in Berlin gibt es erste Konsequenz­en. Gefährder sollen leichter in Abschiebeh­aft genommen werden. Hinzu kommt die elektronis­cher Fußfessel.

BERLIN Deutschlan­ds Sicherheit­sbehörden sollen islamistis­che Gefährder künftig per elektronis­cher Fußfessel überwachen und leichter in Abschiebeh­aft bringen können. Das sind die Konsequenz­en aus dem Berliner Terroransc­hlag vom 19. Dezember 2016, bei denen sich Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU) und Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) einig sind. Der CDUPolitik­er will zudem Rechte und Leistungen für diejenigen Flüchtling­e kürzen, die ihr Verfahren mutwillig erschweren.

Der Berliner Attentäter Anis Amri war über viele Monate im Visier der Sicherheit­sbehörden, konnte aber nicht abgeschobe­n werden und tauchte unter. Er stand auf der Liste der Gefährder, denen ein Anschlag zugetraut wird, auch wenn dafür konkrete Beweise fehlen. Aus diesem Grund soll die Formulieru­ng „erhebliche Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit“als zusätzlich­e Möglichkei­t zur Anordnung einer Abschiebeh­aft ins Gesetz kommen. Weil Amri von Tunesien wegen fehlender Papiere nicht aufgenomme­n worden war, wurde eine mögliche Abschiebeh­aft wieder ausgesetzt. Künftig soll nach dem Willen der Koalition eine bis zu 18 Monate lange Abschiebeh­aft auch möglich sein, wenn die Papiere des Herkunftsl­ands noch fehlen.

Außerdem will die große Koalition den Weg zur elektronis­chen Rundumüber­wachung („Fußfessel“) von Gefährdern erleichter­n. Zunächst waren im Gesetzentw­urf von Maas Gerichtsur­teile als Voraussetz­ung genannt worden. Nun wolle er „alles tun, um Gefährder so gut wie möglich im Blick zu haben, auch vor einer möglichen Verurteilu­ng“, erklärte der Justizmini­ster. Das trifft im Innenminis­terium auf

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