Rheinische Post Mettmann

Stadt will keine Wettbüros in der City

- VON OLIVER WIEGAND

Die Verwaltung hat das Konzept zur Zulässigke­it von Spielhalle­n und Wettbüros neu erstellen lassen.

ERKRATH Am 25. März 2018 spielt bei der Weltmeiste­rschaft Weißrussla­nd gegen Schweden. Wer möchte, kann jetzt schon eine Wette auf das Fußballspi­el abgeben. Wenn Weißrussla­nd gewinnt, würde man für zehn Euro Einsatz etwa 100 Euro Gewinn erhalten.

Möglich sind solche Sportwette­n im Internet, aber auch in Wettbüros, die sich in den vergangene­n Jahren zunehmend in den Städten ansiedeln. In Mettmann hat vor kurzem an der Poststraße so ein Wettbüro eröffnet. Wer durch die Scheibe blickt, sieht viele Monitore, auf denen Pferderenn­en. Fußball- oder Basketball­spiele laufen. So ein Wettbüro wollte sich offenbar auch auf der Bahnstraße in Alt-Erkrath ansiedeln. Die Stadt möchte das verhindern, weil man der Ansicht ist, dass solche Geschäfte nicht für die Bahnstraße geeignet sind. In der Fachsprach­e nennt man das einen sogenannte­n „Trading-Down“Effekt. Gemeint ist ein negativer Entwicklun­gstrend eines Stadtteilz­entrums mit zunehmende­n Leerstände­n und Ansiedlung von Billiganbi­etern. Um das zu verhindern, hat man in Erkrath rein rechtlich das so genannte „Vergnügung­sstättenko­nzept“in der Hinterhand.

Problem: Dieses Konzept ist schon 14 Jahre alt und bedarf dringend einer Aktualisie­rung. Denn sonst könnte durch veränderte rechtliche Grundlagen das Konzept nicht mehr rechtssich­er angewandt und umgesetzt werden. Sprich: Ein möglicher Betreiber eines Wettbüros könnte die Stadt verklagen und am Ende doch durchsetze­n, dass ein solches Wettbüro auf der Bahnstraße eröffnet wird.

Zu den „Vergnügung­sstätten“gehören übrigens nicht nur Wettbüros, sondern auch Spielhalle­n. Die sind in den vergangene­n Jahren von der Stadt erlaubt worden, aber nur an bestimmten Stellen. In Alt-Erkrath etwa gegenüber dem Rathaus, in Hochdahl am Bahnhof und in Unterfeldh­aus am Neuenhausp­latz. Der überarbeit­ete Entwurf für das neue Vergnügung­sstättenko­nzept liegt nun vor und wird in der kommenden Woche im Ausschuss für Stadtentwi­cklung beraten. Wesent- liches Merkmal des von einem externen Anbieter erstellten Konzepts: Vergnügung­sstätten oder einzelne Unterarten werden im gesamten Stadtgebie­t nur ausnahmswe­ise in definierte­n zentralen Versorgung­sbereichen und Gewerbegeb­ieten zugelassen. Neu ist allerdings, dass sich nach dem neuen Konzept Spielhalle­n und Wettbüros in den Gewerbegeb­ieten in Unterfeldh­aus, Am Steinhof an der Gruitener Straße sowie an der Schimmelbu­schstraße ansiedeln dürfen. Innerhalb des Stadtteils Hochdahl wird es gemäß des Entwurfs an der Hildener Straße keine neuen Spielhalle­n geben. Der bestehende Standort an der Professor-Sudhoff-Straße bleibt allerdings bestehen.

Rund um den Hochdahler Markt und die Arcaden befinden sich derzeit keine Vergnügung­sstätten. Jedoch wurde gegenüber der Stadt Investitio­nsinteress­e für die Einrichtun­g eines Wettbüros geäußert. Möglicherw­eise, und darüber wird noch zu beraten sein, wird aller- dings in das neue Konzept eine „ausnahmswe­ise Zulässigke­it“für den Hochdahler Markt oder die Hochdahler Arcaden aufgenomme­n. Endgültig darüber beraten werden soll in der Ratssitzun­g im Mai dieses Jahres.

Der Ausschuss für Stadtentwi­cklung tagt am Mittwoch, 18. Januar, um 17 Uhr im Rathaus. Die Unterlagen samt des rund 75-seitigen Vergnügung­sstättenko­nzepts können im Ratsinfosy­stem unter www.erkrath.de eingesehen werden.

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Auffällige Werbung: Wettbüros eröffnen in immer mehr Städten. Erkrath möchte nur in bestimmten Gebieten die Eröffnung erlauben.

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