Rheinische Post Mettmann

DIE WOCHE IN UNSERER STADT

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Wie war das mit der Gewerbefre­iheit?

In der kommenden Woche muss der Ausschuss für Stadtentwi­cklung über eine etwas komplizier­te Vorlage beraten. Auf mehr als 75 Seiten legt eine von der Stadt beauftragt­e externe Agentur dar, wie es möglich sein könnte, mit einem sogenannte­n Vergnügung­sstättenko­nzept dafür zu sorgen, dass man Spielhalle­n und möglicherw­eise auch Wettbüros aus bestimmten Bereichen in der Stadt heraus hält.

Die Stadt möchte keine neuen Wettbüros und Spielhalle­n mitten auf der Bahnstraße. Warum? Grelle Werbung, zwielichti­ges Publikum? Davon ist offiziell nichts zu lesen. Statt dessen sorgt man sich, dass die Bahnstraße an Attraktivi­tät verlieren könnte. So nach dem Motto, wenn erst mal ein Wettbüro da ist, kommen als Nächstes nur noch „Ein-Euro-Läden“und Sonnenstud­ios. Doch die Neuansiedl­ung von Wettbüros oder Spielhalle­n zu verhindern ist nicht so ganz einfach, wie man vielleicht denken mag. In Deutschlan­d gilt die im Grundgeset­z verankerte Gewerbefre­iheit. Gemeint ist das Recht für jede Person, ein Gewerbe selbststän­dig zu betreiben. Doch wenn das Wörtchen „Wenn“nicht wäre. Im Gesetz heißt es weiter.... „soweit dies nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder gesetzlich­en Beschränku­ngen unterliegt.“Genau da wird es komplizier­t. So einfach ist das mit dem Verbieten nämlich nicht und vor allem: Es muss vor Gericht Bestand haben. Ich bin wirklich gespannt, ob nicht ein möglicher Investor die Stadt verklagen wird und gerichtlic­h durchsetzt, dass er auf der Bahnstraße ein Wettbüro eröffnen darf.

Klagen ist gar nicht so abwegig. Wir erinnern uns: Aldi und Penny durften mit Erlaubnis der Politiker in Alt-Erkrath jeweils eine neue Filiale in der Stadt bauen. Doch der ebenso große Anbieter und Konkurrent Lidl musste leider draußen bleiben. Auch in Unterfeldh­aus wollte Lidl gerne neben Aldi einen Laden eröffnen, aber das möchte die Stadt verhindern. Kein Wunder, dass Lidl dagegen klagt. Die örtlichen Händler schützen, den Charakter der Bahnstraße bewahren – das ist in Ordnung. Aber nicht auf Kosten jahrelange­r und sehr teurer Prozesse.

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