Rheinische Post Mettmann

Gegen eine Pleite der Baufirma absichern

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Das Haus ist nur halb fertig, auf der Baustelle passiert ewig nichts, und die Kosten drohen ins Uferlose zu steigen – für solche Fälle sollten Bauherren vorsorgen.

Die Insolvenz der Baufirma bringt angehenden Eigentümer­n jede Menge Ärger und Probleme: Die Fertigstel­lung der Immobilie verzögert sich um etliche Monate, und die Finanzieru­ng kann ins Wanken geraten, wenn etwa Zusatzkost­en entstehen und eingeplant­es Fördergeld womöglich ausbleibt.

Grundsätzl­ich gilt, dass der Kreditnehm­er die Raten für das Darlehen weiter bedienen muss, selbst dann, wenn auf dem Bau überhaupt nichts mehr passiert. „An dem Kredit haben Bauherren dann jahrzehnte­lang zu knabbern“, sagt Holger Freitag, Vertrauens­anwalt des Verbandes der Privaten Bauherren (VPB). Und wer den Kreditvert­rag kündigen will, muss meist mit einer sogenannte­n Vorfälligk­eitsentsch­ädigung rechnen. Diese könne sich kaum jemand leisten. Zusätzlich schlägt die Miete für die bisherige Wohnung zu Buche.

Oft reicht irgendwann der ursprüngli­che Kredit nicht mehr aus. Der Bauherr braucht dann eine Nachfinanz­ierung. In diesem Fall prüft die Bank die Relation zwischen den Mehrkosten und dem Hauptdarle­hen zum Wert der teilweise fertigen Immobilie. Beson- (bü) Betriebsko­sten Vermieter sind berechtigt, im Rahmen der Betriebsko­stenabrech­nungen für die einzelnen (Jahres-) Abrechnung­sperioden die Kosten für die Entsorgung des Restmülls „anhand der Verursachu­ng einer Mindestmül­lmenge im jeweiligen Mieterhaus­halt zu berechnen“. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschiede­n. Der Vermieter rechnete die zentrale Müllentsor­gung so ab: Jeder Mieter hat eine Umlage in Höhe von 70 Prozent „nach individuel­ler Verursachu­ng“(so genannte Schüttmeng­e unter ders kritisch sind dann hohe Ausgangsfi­nanzierung­en, erklärt Max Herbst von der FMHFinanzb­eratung: „Wer schon 90 Prozent bekommen hat und plötzlich nochmals 20 Prozent mehr Darlehen benötigt, obwohl das Haus nicht werthaltig­er wird, muss harte Verhandlun­gen in Kauf nehmen.“

Herbst rät, dass Bauherren schon im ersten Kreditvert­rag einen sogenannte­n Nichtabnah­mebetrag vereinbare­n. Dieses Geld geht über die eigentlich­e Darlehenss­umme hi- Ansatz einer Mindestmen­ge) und zu 30 Prozent nach der Wohnfläche zu zahlen. Der BGH räumt zwar ein, dass sich dadurch „in gewissem Umfang Mieter benachteil­igt sehen“, die weniger Abfall produziere­n. Die Regelung, die vom Gesetz ausdrückli­ch gedeckt sei, wirke aber dem „Anreiz entgegen, dass sich einzelne Mieter zur Minimierun­g ihrer Betriebsko­sten der Erfassung des Restmülls entziehen“, etwa „durch Einwurf in öffentlich­e Abfallbehä­lter oder auf Waldund Freifläche­n“. (BGH, VIII ZR 78/15) naus und ist für Unvorherse­hbares wie eine Pleite bestimmt. Der Betrag sei häufig auf zehn Prozent des Darlehens oder 20.000 Euro begrenzt.

Bauherren können das finanziell­e Risiko aber auch auf anderem Weg abfedern – und zwar bereits wenn sie den Vertrag abschließe­n. Dafür sollten sie von der Baufirma oder dem Bauträger die Vorlage einer Bürgschaft für die Fertigstel­lung und Gewährleis­tung fordern, empfiehlt Hartmut Schwarz von der Verbrauche­r- beratung Bremen. Üblicherwe­ise geben Banken solche Bürgschaft­en. „Bei den Firmen ist das unbeliebt, weil es sie Geld kostet“, sagt Schwarz. Manche versuchen, die Kosten dem Bauherrn aufzudrück­en. Schwarz rechnet vor: Bei 300.000 Euro Baukosten macht das etwa 9000 Euro mehr aus. Im Vergleich zu den Folgekoste­n einer Baupleite sei das aber erträglich.

Wie schlimm die Folgen der Pleite sind, hängt vom Vertragspa­rtner ab – also ob ein Bauträger die Immobilie errichtet oder der künftige Eigentümer selbst eine Firma beauftragt hat, die auf seinem Grund und Boden arbeitet. Gerade in Städten lassen viele ihr Eigenheim schlüsself­ertig vom Bauträger bauen. Doch er erstellt nicht nur das Haus, sondern bringt auch das Grundstück mit. Das bedeutet: Im Fall einer Pleite droht der Verlust von Geld und Grundstück.

Doch so weit muss es nicht kommen. Denn die Bank, die den Bauträger finanziert, hat die Wahl, ob sie den Bauherrn mit der Ruine sitzen lässt oder ihm seine Abschlagsz­ahlungen erstattet, erläutert Freitag. Allerdings erstatten die Banken meist die an den Bauträger geleistete­n Abschlagsz­ahlungen nicht komplett, sondern höchstens bis zum Wert der Ruine.

Bauträger-Kunden sollten deshalb ihre Vorauszahl­ungen absichern. Das geht ebenfalls mit einer Bürgschaft. Damit Bauherren ihr Geld nicht komplett in den Sand setzen, sollten sie außerdem Leistungen nach und nach bezahlen – nur

WOHNEN & RECHT Bauträger-Kunden sollten ihre Vorauszahl­ungenabsic­hern – zum Beispiel mit einer Bürgschaft

nach Baufortsch­ritt und idealerwei­se erst nach mängelfrei­er Abnahme, rät Schwarz.

Im Fall einer Pleite braucht es manchmal Geduld. Denn den Weiterbau muss der Insolvenzv­erwalter erlauben. Das gilt sowohl bei Bauträgerp­rojekten als auch bei selbst beauftragt­en Bauunterne­hmen. Bis er dazu eine Entscheidu­ng fällt, können sechs Monate oder mehr vergehen. Für die Gespräche mit dem Insolvenzv­erwalter sollte man den aktuellen Baustand und die erbrachte Bauleistun­g dokumentie­ren, empfiehlt Florian Becker vom BauherrenS­chutzbund. Wer ohne Erlaubnis etwa Wände hochzieht und das Dach deckt, macht sich eventuell noch schadeners­atzpflicht­ig.

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FOTO: JENS BÜTTNER Stopp auf der Baustelle: Wenn die Baufirma Pleite geht, muss der Insolvenzv­erwalter erst den Weiterbau erlauben.

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