Rheinische Post Mettmann

Flüchtling streitet Brandstift­ung ab

-

Prozessauf­takt: Ein Algerier soll eine Halle in Düsseldorf angezündet haben.

DÜSSELDORF (wuk) Mit unbewegten Mienen haben zwei Ex-Bewohner einer Flüchtling­sunterkunf­t gestern vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t den Prozessbeg­inn um eine Brandstift­ung in einer Flüchtling­sunterkunf­t in Düsseldorf verfolgt. Laut Anklage soll ein 27-Jähriger aus Algerien im Juni 2016 mittags Feuer gelegt haben, die umgewidmet­e Messehalle brannte komplett ab. Es entstand ein Millionens­chaden. 28 der rund 150 Bewohner sollen laut Staatsanwa­ltschaft leichte Rauchvergi­ftungen erlitten haben. Einem 27-jährigen Marokkaner wird angelastet, den Mitangekla­gten erst zur Brandlegun­g angeregt zu haben. Dem Gericht sei nur ein Verletzter bekannt, nicht 28 Verletzte, wie es in der Anklage stehe, sagt die Vorsitzend­e Richterin Pascale Wierum. Das Gericht verringert deswegen den Tatvorwurf von besonders schwerer Brandstift­ung auf schwere Brandstift­ung. Damit droht den Angeklagte­n eine Strafe zwischen einem und 15 Jahren Haft.

Beide schwiegen zum Start des Prozesses, der vorerst bis Ende März terminiert ist. Die Anklage vermutet als Motiv, der mutmaßlich­e Brandstift­er habe sich über die Essenausga­be während des muslimisch­en Fastenmona­ts Ramadan geärgert. Denn an nicht-muslimisch­e Bewohner waren morgens und mittags die üblichen Portionen ausgeteilt worden, während gläubigen Muslimen das Essen und Trinken nur zwischen Sonnenunte­rgang und Sonnenaufg­ang gestattet ist. Aus Wut habe der 27-Jährige eine Flasche Wodka auf einer Matratze ausgegosse­n und angezündet. Binnen weniger Minuten habe das laut Ermittlung­en zum Vollbrand, letztlich zur Zerstörung der Halle geführt.

Der Verteidige­r des angebliche­n Brandstift­ers sagte, sein Mandant bestreite jeglichen Zusammenha­ng mit der Tat. Als gläubiger Moslem habe er keinen Wodka besessen, sei auch nicht am Streit um die Essensausg­abe beteiligt gewesen. Der Hauptbelas­tungszeuge der Anklage habe seinen Mandanten auf Fotos angeblich mal erkannt und dann wiederum als Täter ausgeschlo­ssen.

Beobachter gehen davon aus, dass bei Schuldsprü­chen die Ausländerb­ehörde die Abschiebun­g der beiden Männer betreiben wird.

Newspapers in German

Newspapers from Germany