Rheinische Post Mettmann

FRAGE DES STILS

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Von Menschen und Hunden

Neulich im Hunde-Freilaufge­biet im Park. Da springt der übermütige Pudel die Joggerin unter lautem Gekläffe an, so dass die erst zurückweic­ht – und dann ihrerseits ebenso temperamen­tvoll den Halter ankläfft, der die Szene amüsiert verfolgt hat. Der wehrt sich: Es sei schließlic­h erlaubt, Hunde hier frei laufen zu lassen. „Wenn Sie Angst haben, junge Frau, sollten Sie vielleicht woanders laufen.“Hat er Recht? Und wie benehmen sich Mensch und des Menschen bester Freund bei gemeinsame­n Ausflügen stilvoll? Wer die Frage zu beantworte­n sucht, kann eigentlich nur ins Hundenäpfc­hen treten. Denn viele Tierhalter empfinden jede Einmischun­g als Affront. Da sind sie Eltern kleiner Kinder nicht unähnlich.

Trotzdem: Der Herr aus dem Beispiel hat Unrecht. Nicht nur, weil sogar die Vorschrift sagt: „Andere Erholungss­uchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.“Auch weil es zu den Grundregel­n menschlich­en (und tierischen!) Miteinande­rs gehört, nicht eigene Maßstäbe auf andere zu übertragen. Der berühmte Ausruf „Der will nur spielen“– gern vorgebrach­t, während ein riesiger Dobermann hechelnd auf den so Angesproch­enen zurennt – ist zum Sinnbild geworden für Hundehalte­r, die kein Verständni­s für die Grenzen anderer haben. Man muss nicht einmal Angst vor Bissen haben – auch eine simple Abneigung gegen Hundesabbe­r muss man respektier­en. Also: Den Hund gern frei laufen lassen, wo es erlaubt ist, aber natürlich im Blick haben. Auch wenn er angeleint ist. Es hilft, wenn Waldi gut erzogen ist und auf den Ruf des Besitzers hin an dessen Seite eilt. (Das nötigt übrigens auch Hundesabbe­r-Feinden meist ein anerkennen­des Lächeln ab.) Ob Hunde in Restaurant­s dürfen, entscheide­t der Inhaber: Wer sein Tier aber mitbringt, sollte Sorge tragen, dass es am eigenen Tisch bleibt: Wer seine Vorspeise genießt, möchte ungern beschnüffe­lt werden. Bei privaten Einladunge­n fragt man am besten, ob man den Hund mitbringen darf. Lädt man selbst ein, hat man Heimrecht – sollte Eingeladen­e aber über das Vorhandens­ein eines Hundes informiere­n.

Übrigens gilt die Sache mit dem Respekt natürlich auch umgekehrt. Fremde Hunde einfach zu streicheln, ohne den Besitzer vorher zu fragen, ist nicht nur gefährlich, sondern schlicht unhöflich. Fürs Füttern gilt das ohnehin! Haben Sie eine Stilfrage? Dann schreiben Sie uns an: stilfrage@rheinische-post.de

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