Kalenderblatt 17. Januar 1939
Schon im September 1935 hatte die NSDAP das so genannte Reichsbürgergesetz als eines der beiden Nürnberger Rassegesetze beschlossen. Das Gesetz, das noch im selben Monat von Reichstagspräsident Hermann Göring (Foto) verkündet wurde, unterteilte die Deutschen in zwei Klassen: Die einen sollten als „Reichsbürger“volle Rechte behalten, die anderen wurden als einfache „Staatsangehörige“in ihren Rechten eingeschränkt. Wesentliche Auswirkungen entfaltete das Reichsbürgergesetz vor allem durch die Verordnungen, die in den nächsten Jahren folgten. Die erste dieser Verordnungen enthielt zunächst eine Definition, wer nach nationalsozialistischer Ideologie als Jude angesehen wurde. Die folgenden Verordnungen beschränkten vor allem Juden nach und nach in ihren Rechten und enthielten unter anderem Berufsverbote. Am 17. Januar 1939 wurde die achte Verordnung verabschiedet. Bereits zuvor waren jüdische Beamte entlassen worden, Juden wurde jede juristische Tätigkeit untersagt, Ärzten die Approbation entzogen. Mit der achten Verordnung wurde nun jegliche Tätigkeit in einem Heilberuf unterbunden. Juden, die bis dahin als Apotheker, Zahnärzte oder Veterinäre gearbeitet hatten, mussten ihre Tätigkeit aufgeben. Das Reichsbürgergesetz, das bis zur 13. Verordnung 1943 immer weiter verschärft wurde, hob der Alliierte Kontrollrat 1945 auf und erklärte es später für nichtig.