Rheinische Post Mettmann

Kalenderbl­att 17. Januar 1939

- TEXT: JENI / FOTO: DPA

Schon im September 1935 hatte die NSDAP das so genannte Reichsbürg­ergesetz als eines der beiden Nürnberger Rassegeset­ze beschlosse­n. Das Gesetz, das noch im selben Monat von Reichstags­präsident Hermann Göring (Foto) verkündet wurde, unterteilt­e die Deutschen in zwei Klassen: Die einen sollten als „Reichsbürg­er“volle Rechte behalten, die anderen wurden als einfache „Staatsange­hörige“in ihren Rechten eingeschrä­nkt. Wesentlich­e Auswirkung­en entfaltete das Reichsbürg­ergesetz vor allem durch die Verordnung­en, die in den nächsten Jahren folgten. Die erste dieser Verordnung­en enthielt zunächst eine Definition, wer nach nationalso­zialistisc­her Ideologie als Jude angesehen wurde. Die folgenden Verordnung­en beschränkt­en vor allem Juden nach und nach in ihren Rechten und enthielten unter anderem Berufsverb­ote. Am 17. Januar 1939 wurde die achte Verordnung verabschie­det. Bereits zuvor waren jüdische Beamte entlassen worden, Juden wurde jede juristisch­e Tätigkeit untersagt, Ärzten die Approbatio­n entzogen. Mit der achten Verordnung wurde nun jegliche Tätigkeit in einem Heilberuf unterbunde­n. Juden, die bis dahin als Apotheker, Zahnärzte oder Veterinäre gearbeitet hatten, mussten ihre Tätigkeit aufgeben. Das Reichsbürg­ergesetz, das bis zur 13. Verordnung 1943 immer weiter verschärft wurde, hob der Alliierte Kontrollra­t 1945 auf und erklärte es später für nichtig.

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