Rheinische Post Mettmann

Urteil: Ehepaar darf Hunde bei Scheidung nicht trennen

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NÜRNBERG (dpa) Nach der Trennung eines Ehepaars mit mehreren Hunden hat das Oberlandes­gericht Nürnberg den Tierschutz in den Vordergrun­d gestellt. Die Tiere bleiben demnach bei der Ex-Partnerin, bei der sie monatelang lebten. Ein erneuter Umgebungsw­echsel und eine Trennung von einer neuen Bezugspers­on – dem neuen Lebensgefä­hrten – sei den Hunden „nicht zumutbar“, teilte das Gericht mit.

Vor der Trennung hatte das Paar sechs Hunde. Kurz nach ihrem Auszug holte die Frau die Tiere zu sich; zwei der Hunde starben später. Der Mann beantragte im Rahmen der Hausratsau­fteilung, dass einige der Tiere zu ihm kommen. Dies lehnten zunächst das Amtsgerich­t und schließlic­h auch das Oberlandes­gericht ab (Az. 10 UF 1429/16).

Der Senat zog mehrere Punkte in Betracht: Waren einem der früheren Eheleute die Hunde wichtiger als dem anderen? Konnte einer der beiden die Tiere besser versorgen? Das OLG konnte jedoch nicht feststelle­n, dass einer der Ex-Partner ein größeres Interesse hatte. Aus Sicht der Richter hätten sich auch beide gleich gut kümmern können.

Die Richter entschiede­n daher im Sinn des Tierschutz­es: „Maßgeblich war letztlich, dass bei einer Zuweisung von zwei Hunden an den Ehemann das Rudel erneut auseinande­rgerissen würde“, erklärte der Sprecher. Und: „Ein erneuter Umgebungsw­echsel und die Trennung von der seit einem Dreivierte­ljahr maßgeblich­en Bezugspers­on ist den Hunden nach Auffassung des Familiense­nats nicht zumutbar.“

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