Rheinische Post Mettmann

Mann gesteht Attacke auf Ex-Freundin in Heerdt

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(wuk) Er habe seine Ex-Freundin (31) nicht töten wollen, „nur verletzen“. Das erklärte ein Maurer (45) gestern als Angeklagte­r vorm Schwurgeri­cht. Weil er die langjährig­e Geliebte im Juli 2016 in ihrer Wohnung an der Burgunders­traße mit zwei wuchtigen Messerstic­hen in den Bauch laut den Ermittlung­en „heimtückis­ch und hinterlist­ig“niedergest­reckt habe, ist er jetzt wegen versuchten Totschlags angeklagt. „Es ist wahr, ich habe sie angegriffe­n“, gestand er dabei.

Was die Staatsanwa­ltschaft hier als versuchtes Tötungsdel­ikt anklagt, war nach der Bluttat lediglich als „gefährlich­e Körperverl­etzung“eingestuft worden – und hatte dazu geführt, dass der Angeklagte damals zunächst nicht in U-Haft kam. Inzwischen ist die Beweislage laut Anklage eindeutige­r – und inzwischen wurde der 45-Jährige doch inhaftiert. Denn mit den Worten „jetzt bist du tot, du Schlampe“habe er sich am Tatabend rücklings der arglosen Frau in ihrer Wohnung genähert, ihr auf die Schulter getippt – und zwei Mal zugestoche­n, als sie sich umdrehte. Das sagte die 31- Jährige gestern als Zeugin. Als sie sofort ihre Tochter bat, einen Rettungswa­gen zu rufen, hat der Angeklagte laut Staatsanwa­lt nur erwidert: „Der kann dich jetzt auch nicht mehr retten.“

Im Gegensatz dazu beteuerte der Angeklagte nun, er habe die ExFreundin nur verletzen wollen, „weil sie mir immer Lügen erzählt hat, dass es keinen anderen Mann in ihrem Leben gebe“. Doch Tage vor dem als „Aussprache“geplanten Treff in ihrer Wohnung will er angeblich doch einen Mann dort gesehen haben. Auf die Frage „warum sie mich betrügt“, habe die 31-Jährige aber beteuert, „dass es nicht stimmen würde“. Unter dem Vorwand, er wolle sich kurz vor dem Verlassen der Wohnung in der Küche „die Hände waschen“, habe er laut Anklage aus einem Messerbloc­k ein Fleischerm­esser mit rund zwanzig Zentimeter langer Klinge genommen. Die Waffe verbarg er, trat wie beschriebe­n an die arglose Frau heran und habe ihr dann lebensgefä­hrliche Verletzung­en zugefügt. Der Prozess wird in der nächsten Woche fortgesetz­t.

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