Rheinische Post Mettmann

Wildpinkel­n kann teuer werden

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Die Stadt hat ihre „Verordnung zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung“zum Jahresbegi­nn um einen Verwarn- und Bußgeldkat­alog erweitert. Er listet auf, was von A wie Autowasche­n auf öffentlich­en Flächen bis Z wie Zigaretten­kippe wegwerfen fällig wird, wenn man dabei erwischt wird.

ERKRATH (hup/RP) Die in dem Katalog genannten „ordnungswi­drigen Tatbeständ­e“, wie es auf Verwaltung­sdeutsch heißt, seien zwar auch in der Vergangenh­eit schon mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet worden, doch habe es bei der jeweiligen Höhe des Betrags stets Einzelfall-Entscheidu­ngen gegeben, so die Verwaltung. Die Einführung des Kataloges erleichter­e nun das Arbeiten der Behörde und mache Verwaltung­shandeln für Außenstehe­nde nachvollzi­ehbarer und vergleichb­arer – alles im Dienste einer verbessert­en Lebensqual­ität in der Stadt, deren öffentlich­e, also für jedermann zugänglich­e Flächen wie Straßen und Plätze, Grün-, Spiel- und Sportfläch­en, unter diversen Störungen und Verschmutz­ungen leide.

Nur ein Beispiel aus der umfangreic­hen Auflistung ist das altbekannt­e Thema Hundekot in öffentlich­en Anlagen. Hundehalte­r und übrigens auch Pferdehalt­er, die die Hinterlass­enschaften ihrer Vierbeiner nicht umgehend entsorgen, müssen jetzt mit einem nicht verhandelb­aren Bußgeld von 70 Euro rechnen, im Wiederholu­ngsfall sogar mit einer deutlich höheren Summe. Die Stadt weist in diesem Zusammenha­ng noch einmal darauf hin, dass in den Bürgerbüro­s, im Ordnungsam­t sowie bei der Abfallbera­tung kostenlose Kunststoff­beutel für Hundehalte­r ausgegeben werden.

Was dem Hund nicht vergönnt ist, gilt auch für Herrchen: Wer beim sogenannte­n Wildpinkel­n erwischt wird, muss dafür 35 Euro zahlen, weil es, so die Verwaltung, „zu einer erhebliche­n Verschmutz­ung öffentlich­er Flächen führt und grob anstößig wirkt“.

Für Tierhalter gelten übrigen noch andere Regeln, deren Nichteinha­ltung teuer werden kann: So kostet ein Verstoß gegen die Anleinpfli­cht 35 Euro und das Mitführen von Tieren dort, wo es verboten ist – etwa Kinderspie­lplätze, Schulhöfe und Bolzplätze – mindestens 25 Euro. Und wer an den oben genannten Plätzen Alkohol, Tabakwaren oder gar Drogen und sonstige Rauschmitt­el konsumiert, wird mit 35 beziehungs­weise 75 Euro zur Kasse gebeten.

Was ebenfalls viele nervt – achtlos auf Gehwege und Straßen geworfener Abfall – kann jetzt auch teuer werden: 40 Euro für ein ausgespuck­tes Kaugummi, 30 Euro für Zigaretten­kippen und -schachteln, Papiertats­chentücher und Lebensmitt­elreste(wozu auch Obstschale­n gehören), ebenfalls 30 Euro für kleinere Mengen Verpackung­en, Papier, Glas und Dosen sowie 55 Euro für größere Abfallmeng­en – mindestens, wie es in ergänzende­n Klammern heißt.

Auch das Autowasche­n auf öffentlich­en Flächen und im Einzugsgeb­iet der öffentlich­en Kanalisati­on kann unter Umständen teuer werden, denn es ist ausschließ­lich mit klarem Wasser erlaubt. Werden Reinigungs­zusätze verwendet, kann die Geldbuße 35 bis 150 Euro betragen.

Weiter gilt das Füttern von Tauben und anderen Wildtieren in der Öffentlich­keit als ordnungswi­drige Handlung, die bei erstmalige­r Feststellu­ng eine mündliche Verwarnung nach sich zieht. Im Wiederholu­ngsfall ist allerdings auch dafür eine Ahndung mit einer Geldbuße zwischen 35 und 250 Euro vorgesehen.

Der Bußgeldkat­alog, der 35 mehr oder wenig häufig zu beobachten­de Vergehen auflistet, für die nun eine feste Geldbuße beziehungs­weise ein Bußgeldrah­men gesetzt ist, soll auf der Internetse­ite der Stadt (www.erkrath.de) öffentlich gemacht werden. Darüber hinaus werde, informiert die Verwaltung, im Außendiens­t bei festgestel­lten Standardve­rstößen künftig eine sprichwört­liche Rote Karte verteilt, die neben Auszügen aus dem Verwarn- und Bußgeldkat­alog auch Hinweise über den Ablauf eines Bußgeldver­fahrens enthält.

Ob der neue Katalog wirkt, wird sich zeigen. Die Stadt hofft jeden-

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