Freispruch im Kantholz-Prozess
(wuk) Mit einem Freispruch hat das Landgericht gestern den Prozess um einen tödlichen KantholzSchlag vom Herbst 2013 beendet. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass ein damals 17-Jähriger aus Notwehr handelte, als er einen 44Jährigen im Streit an einer Haltestelle tödlich verletzte. Andere Fahrgästen hatten sich nach der Tat nicht gemeldet. Das Gericht: „Nur wenige Feststellungen sind möglich.“Also urteilte die Kammer zugunsten des Während die Temperaturen diese Woche am Tag über null Grad steigen, soll es nachts frostig bleiben. Gewässer wie der Spiegelweiher am Benrather Schloss dürften daher ihre Eisdecke behalten. Die Stadt weist ausdrücklich daraufhin, dass die Eisflächen nicht betreten werden dürfen. Zu groß ist die Gefahr, einzu
brechen.
RP-Foto: Andreas Endermann
Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass der Täter aus Notwehr handelte.
Schülers. Einig waren sich die Beteiligten hinterher, dass es kein Proforma-Prozess gewesen sei, bei dem das Freispruch-Urteil absehbar war. Die Kammer habe sich „viel Mühe gegeben“, lobten der Staatsanwalt, der Verteidiger und auch Opferanwälte.
Dem Prozess war ein juristisches Tauziehen vorangegangen, weil die Staatsanwaltschaft die Tat früh als Notwehr eingestuft hatte. Erst der Anwalt der Tochter des Opfers er- reichte in einem Klage-Erzwingungsverfahren, dass der Fall doch noch vor Gericht kam. Aber was damals am Bahnsteig „An der Piwipp“in Unterrath geschah, erfuhren die Richter durch die aktuellen Zeugen nicht.
Weil zwei Freunde des Angeklagten und auch die mit in der Bahn sitzende Freundin des Opfers jeweils für oder gegen die Anklage sprachen, bliebe der Fall unklar, eine Notwehr des Schülers nicht auszuschließen, hieß es.
Neutrale Zeugen aus der Bahn hatten sich nie gemeldet. So könne nur als sicher gelten: Als der Angeklagte mit Kumpanen einstieg und laute Musik hörte, geriet der 44-Jährige wohl in Rage und hielt seinen Hosengürtel in der Hand.
Als der Angeklagte ein herrenloses Kantholz aus der Bahn mitnahm und mit den Freunden ausstieg, habe der 44-Jährige sie verfolgt, auf den Angeklagten eingeschlagen und sei von ihm durch zwei Hiebe mit dem Holz tödlich verletzt worden. Ein Nebenklage-Anwalt will seiner Mandantin jetzt raten, das Urteil per Revision anzufechten – falls die Tochter des Opfers noch die Kraft aufbringe.