Rheinische Post Mettmann

Freispruch im Kantholz-Prozess

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(wuk) Mit einem Freispruch hat das Landgerich­t gestern den Prozess um einen tödlichen KantholzSc­hlag vom Herbst 2013 beendet. Es konnte nicht ausgeschlo­ssen werden, dass ein damals 17-Jähriger aus Notwehr handelte, als er einen 44Jährigen im Streit an einer Haltestell­e tödlich verletzte. Andere Fahrgästen hatten sich nach der Tat nicht gemeldet. Das Gericht: „Nur wenige Feststellu­ngen sind möglich.“Also urteilte die Kammer zugunsten des Während die Temperatur­en diese Woche am Tag über null Grad steigen, soll es nachts frostig bleiben. Gewässer wie der Spiegelwei­her am Benrather Schloss dürften daher ihre Eisdecke behalten. Die Stadt weist ausdrückli­ch daraufhin, dass die Eisflächen nicht betreten werden dürfen. Zu groß ist die Gefahr, einzu

brechen.

RP-Foto: Andreas Endermann

Das Gericht konnte nicht ausschließ­en, dass der Täter aus Notwehr handelte.

Schülers. Einig waren sich die Beteiligte­n hinterher, dass es kein Proforma-Prozess gewesen sei, bei dem das Freispruch-Urteil absehbar war. Die Kammer habe sich „viel Mühe gegeben“, lobten der Staatsanwa­lt, der Verteidige­r und auch Opferanwäl­te.

Dem Prozess war ein juristisch­es Tauziehen vorangegan­gen, weil die Staatsanwa­ltschaft die Tat früh als Notwehr eingestuft hatte. Erst der Anwalt der Tochter des Opfers er- reichte in einem Klage-Erzwingung­sverfahren, dass der Fall doch noch vor Gericht kam. Aber was damals am Bahnsteig „An der Piwipp“in Unterrath geschah, erfuhren die Richter durch die aktuellen Zeugen nicht.

Weil zwei Freunde des Angeklagte­n und auch die mit in der Bahn sitzende Freundin des Opfers jeweils für oder gegen die Anklage sprachen, bliebe der Fall unklar, eine Notwehr des Schülers nicht auszuschli­eßen, hieß es.

Neutrale Zeugen aus der Bahn hatten sich nie gemeldet. So könne nur als sicher gelten: Als der Angeklagte mit Kumpanen einstieg und laute Musik hörte, geriet der 44-Jährige wohl in Rage und hielt seinen Hosengürte­l in der Hand.

Als der Angeklagte ein herrenlose­s Kantholz aus der Bahn mitnahm und mit den Freunden ausstieg, habe der 44-Jährige sie verfolgt, auf den Angeklagte­n eingeschla­gen und sei von ihm durch zwei Hiebe mit dem Holz tödlich verletzt worden. Ein Nebenklage-Anwalt will seiner Mandantin jetzt raten, das Urteil per Revision anzufechte­n – falls die Tochter des Opfers noch die Kraft aufbringe.

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RP-FOTO: ANNE ORTHEN Der Halbbruder des Opfers mit den Anwälten Olaf Heuvens und Wolfgang Steffen (vertritt die Tochter des Getöteten, v.l.)

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