Rheinische Post Mettmann

Koalition kippt Paragraf zur Majestätsb­eleidigung

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BERLIN (qua) Die Bundesregi­erung will den Majestätsb­eleidigung­sparagrafe­n zum 1. Januar 2018 abschaffen. Dies geht aus einem Gesetzentw­urf hervor, der heute im Bundeskabi­nett behandelt wird und der unserer Redaktion vorliegt. „Der Gedanke einer ,Majestätsb­eleidigung’ stammt aus einer längst vergangene­n Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht“, sagte Justizmini­ster Heiko Maas (SPD). Die Regelung sei „veraltet und überflüssi­g“.

Der Paragraf 103 war jahrzehnte­lang nicht angewendet worden. Im vergangene­n Jahr aber ging der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan unter Berufung auf den Majestätsb­eleidigung­sparagrafe­n gegen den Satiriker Jan Böhmermann vor. Dieser hatte ein Schmähgedi­cht gegen Erdogan verfasst.

Der Unterschie­d zwischen der Majestätsb­eleidigung und normaler Beleidigun­g liegt insbesonde­re im Strafmaß. Für Majestätsb­eleidigung kann es bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben. Auf Beleidigun­g gegen Jedermann droht nur bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. „Dieser erhöhten Strafandro­hung bedarf es nicht“, heißt es in dem Gesetzentw­urf.

„Die Beleidigun­g von Staatsober­häuptern ist und bleibt strafbar – aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch“, sagte Justizmini­ster Maas zu der geplanten Änderung. Im Fall Erdogan gegen Böhmermann hatte die Kanzlerin gegen den ausdrückli­chen Willen der SPD der Staatsanwa­ltschaft grünes Licht für Ermittlung­en gegeben. Diese sind aber inzwischen eingestell­t.

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