Rheinische Post Mettmann

NRW will Schuldenbr­emse lockern

- VON REINHARD KOWALEWSKY

Der Landesrech­nungshof und die Opposition warnen vor zu laschen Regeln.

DÜSSELDORF Die rot-grüne Landesregi­erung will die ab 2020 eigentlich bundesweit geltende Schuldenbr­emse unterlaufe­n, indem sie mit einem Landesgese­tz relativ großzügige Ausnahmen für die Aufnahme neuer Kredite ab 2020 zulässt. Diese Kritik an dem geplanten neuen Gesetz trugen gestern der Landesrech­nungshof, der Bund der Steuerzahl­er, mehrere Wissenscha­ftler sowie CDU und FDP im Landtag vor.

Landesrech­nungshof und Bund der Steuerzahl­er hielten es erst einmal grundsätzl­ich für falsch, dass die Schuldenbr­emse in NRW nicht in die Verfassung komme, obwohl dies acht weitere Bundesländ­er schon vorgemacht hätten. „Nur dann, wenn die Schuldenbr­emse Teil der Verfassung ist, könnte die Opposition beim Landesverf­assungsger­icht gegen Verstöße klagen“, erklärt dazu Eberhard Kanski, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Steuerzahl­erbundes NRW.

In den Vorschläge­n sieht der Landesrech­nungshof „eine Aushöhlung der Schuldenbr­emse“. Denn die Landesregi­erung wolle sich Kredite in Höhe von zeitweise 1,5 Prozent des Bruttoinla­ndsprodukt­es für Ausnahmesi­tuationen genehmigen. Das sei „viel zu hoch“, meint die Behörde. Denn falls sich die 1,5 Prozent auf die bundesweit­e Wirtschaft­sleistung beziehen, wären 52 Milliarden Euro drin. Legt man nur die Wirtschaft­sleistung in NRW zugrunde, wären rund zehn Milliarden Euro neuer Kredite möglich. „Die rot-grüne Schuldenbr­emse wäre löchrig wie ein Schweizer Käse“, sagt dazu Marcus Optendrenk, finanzpoli­tischer Sprecher der CDU-Landtagsfr­aktion. Ralf Witzel, stellvertr­etender Sprecher der FDP-Landtagsfr­aktion, erklärt: „Bei einem großen Abschwung erlaubt das Grundgeset­z dem Bund sowieso, dass er mit höheren Ausgaben gegenhalte­n darf. Darum würden zu hohe Spielräume im Land zu Missbrauch einladen.“

SPD und Grüne rechtferti­gen ihren Vorschlag damit, sie wollten den Bundesrege­ln im Prinzip folgen, wollten dem Land aber eine gewisse Flexibilit­ät für schwierige Zeiten sichern. Der Berliner Staatsrech­tler Christian Waldhoff meint dagegen, der NRW-Vorschlag würde den Zweck der Schuldenbr­emse ins Gegenteil verkehren.

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