Rheinische Post Mettmann

Strafe am Gehalt bemessen: Mann zahlt 38.000 Euro

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(wuk) Eine Schusselig­keit kostet einen 52-jährigen Familienva­ter jetzt 38.000 Euro. Zu diesem Ergebnis führte gestern ein Prozess beim Amtsgerich­t. Dort hatte sich der Manager eines Pharma-Konzerns und Vater von zwei Töchtern gegen eine saftige Geldstrafe gewehrt, weil er (bei einem monatliche­n Nettogehal­t von 19.000 Euro) für fast anderthalb Jahre zu Unrecht Kindergeld bezogen hatte. Den strittigen Betrag von 6000 Euro hat er längst zurückgeza­hlt. Nun muss er aber noch zwei Monatsgehä­lter drauflegen, damit sein Strafverfa­hren „wegen geringer Schuld“eingestell­t wird. Der Manager hatte bei einer Übersiedlu­ng in die USA Ende 2012 verpasst, die Familienka­sse über seinen Umzug zu informiere­n. Die Kasse zahlte daher 6072 Euro zu viel aus, bis der Manager im April 2014 zurückkam. Dafür per Strafbefeh­l jetzt aber 9000 Euro zu zahlen, wies der Manager zurück, legte Protest ein, zog vors Amtsgerich­t. Finanzermi­ttlungen ergaben aber, dass er nicht 4500 Euro im Monat zur Verfügung hat, sondern 19.000 Euro. Geldauflag­en in dieser Höhe gehören nicht zum Alltag eines Einzelrich­ters beim Amtsgerich­t. Hier machte der Richter aber deutlich: „Es geht um Chancengle­ichheit zwischen einem Hartz-IV-Empfänger und dem Einkommen des Angeklagte­n.“In beiden Fällen, so hieß es, wären zwei Monatseink­ommen als Auflage verhängt worden, damit das Strafverfa­hren eingestell­t wird.

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