Strafe am Gehalt bemessen: Mann zahlt 38.000 Euro
(wuk) Eine Schusseligkeit kostet einen 52-jährigen Familienvater jetzt 38.000 Euro. Zu diesem Ergebnis führte gestern ein Prozess beim Amtsgericht. Dort hatte sich der Manager eines Pharma-Konzerns und Vater von zwei Töchtern gegen eine saftige Geldstrafe gewehrt, weil er (bei einem monatlichen Nettogehalt von 19.000 Euro) für fast anderthalb Jahre zu Unrecht Kindergeld bezogen hatte. Den strittigen Betrag von 6000 Euro hat er längst zurückgezahlt. Nun muss er aber noch zwei Monatsgehälter drauflegen, damit sein Strafverfahren „wegen geringer Schuld“eingestellt wird. Der Manager hatte bei einer Übersiedlung in die USA Ende 2012 verpasst, die Familienkasse über seinen Umzug zu informieren. Die Kasse zahlte daher 6072 Euro zu viel aus, bis der Manager im April 2014 zurückkam. Dafür per Strafbefehl jetzt aber 9000 Euro zu zahlen, wies der Manager zurück, legte Protest ein, zog vors Amtsgericht. Finanzermittlungen ergaben aber, dass er nicht 4500 Euro im Monat zur Verfügung hat, sondern 19.000 Euro. Geldauflagen in dieser Höhe gehören nicht zum Alltag eines Einzelrichters beim Amtsgericht. Hier machte der Richter aber deutlich: „Es geht um Chancengleichheit zwischen einem Hartz-IV-Empfänger und dem Einkommen des Angeklagten.“In beiden Fällen, so hieß es, wären zwei Monatseinkommen als Auflage verhängt worden, damit das Strafverfahren eingestellt wird.