Spieler nach Kopfballduell vor Gericht
28-Jähriger verklagt einen Gegenspieler auf 12.000 Euro. Nun soll der DFB helfen.
DÜSSELDORF/HILDEN (wuk) Der Deutsche Fußballbund (DFB) und ein Schiedsrichter sollen das Düsseldorfer Landgericht nun im Zivilprozess zwischen zwei BezirksligaFußballern beraten. Im Kampf um den Ball waren sie im November 2014 im Spiel der Sportvereinigung Hilden 05/06 gegen BV04 Düsseldorf mit den Köpfen aneinander gerasselt, hatten sich beide verletzt. Ob das eine typische Szene war oder ein übles Foul, für das einer der Fußballer jetzt 12.000 Euro an den anderen zahlen muss, will das Landgericht aber von DFB-Experten klären lassen. Dazu wurde der Schadenersatz-Prozess gestern vertagt.
Laut Spielbericht ging die Partie damals mit 5:1 an das Hildener Team. Nach rund 15 Spielminuten kam es zur juristisch entscheidenden Szene. Nach einer hohen Flanke in den Hildener Strafraum hatte der Kläger (28) den Ball hoch aus seinem 16-Meter-Raum weggespielt, war dem Ball dann nachgespurtet. Der 25-jährige Abwehrspieler der Düsseldorfer Gäste setzte aber auch nach. Beim folgenden Kopfballduell haben sich beide verletzt. Der Kläger wurde nach dem Kopf-an-KopfAufprall direkt ohnmächtig, musste in eine Klinik. Dort machten mehrere Brüche von Schädelknochen auf der linken Gesichtshälfte sogar den Einsatz von Metallplatten nötig. Auch der Gegenspieler erlitt damals eine Platzwunde, musste behandelt werden. Doch Minuten nach dem folgenschweren Zusammenprall zeigte der damalige Schiedsrichter dem 25-Jährigen eine Gelbe Karte als Verwarnung. Allerdings wegen „Fouls“, nicht wegen „groben Fouls“.
Auf genau jene Verwarnung stützt der Kläger (der inzwischen nicht mehr Fußball spielt) nun seine Forderung gegen den damaligen Kopfballgegner, will 10.000 Euro Schmerzensgeld plus 2000 Euro für weitere Kosten von ihm einklagen. Da es Videoaufnahmen jener Szene gibt, will der Richter diese Bilder demnächst im Gerichtssaal aber erstmal einem Fachmann des DFB vorführen und dazu auch den damaligen Schiedsrichter als Zeugen vorladen.