Rheinische Post Mettmann

Taubenplag­e ärgert Geschäftsl­eute

- VON OLIVER WIEGAND

Mit einem Bürgerantr­ag soll daran erinnert werden, dass Tauben füttern in Mettmann bei Strafe verboten ist.

METTMANN Taubenfütt­ern ist in Mettmann verboten. Wer sich an das Verbot nicht hält, muss mit einem Verwarnung­sgeld bis zu 55 Euro rechnen. Im Wiederholu­ngsfall droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Wer aufmerksam durch die Innenstadt geht, merkt schnell: An das Verbot wird sich nicht gehalten. Völlig offensicht­lich liegen rund um Baumscheib­en große Mengen Futter für die Tauben, die sich daran gerne und reichlich bedienen. Schon mehrfach ist Bürgern deshalb der Kragen geplatzt, es gab Verdächtig­ungen, Anfeindung­en und viel böses Blut.

Jede Taube produziert jährlich bis zu zwölf Kilo Nasskot. Dies kann zu massiven Verschmutz­ungen und Beschädigu­ngen an Kirchen, Denkmälern, Wohn- und Geschäftsh­äusern führen. Die Reinigung und Beseitigun­g ist zeitaufwen­dig und teuer. Mit einem Antrag im Bürgerauss­chuss der Stadt Mettmann versuchen nun Doris und Hubert Speck, die Stadt erneut auf die Taubenplag­e aufmerksam zu machen. Sie berichten, dass immer mehr Kunden ihres Geschäfts über umherflieg­en- de Tauben und deren Hinterlass­enschaften berichten. Die Stadt solle nun herausbeko­mmen, wo die meisten Tauben nisten. Man müsse den Bürgern helfen, die Tauben an ihren Gebäuden loszuwerde­n, so die Specks. Darüber hinaus möchten Doris und Hubert Speck, dass das Fütterverb­ot für Tauben erneut bekannt gemacht wird.

Die Stadt hat sich schon im Vorfeld Gedanken gemacht und weiß: Das Thema Stadttaube­n wurde in zurücklieg­enden Jahren in unterschie­dlichen Gremien des Rates behandelt. Eine „Taubenplag­e“gebe es in diesem Sinne nicht, hieß es seinerzeit vonseiten des Kreisveter­inäramts. Aufgrund der Bürgeranre­gung ist das Veterinära­mt erneut um eine Stellungna­hme gebeten worden. Ergebnis: Eine Taubenüber­population bestehe in Mettmann nach bisherigen Kenntnisse­n nicht. Allerdings sei eine Anhäufung von Tauben in den Teilen der Stadt zu vermuten, in denen es ein erhöhtes Futterange­bot gibt.

Viele Bürger wissen nicht oder lassen es bewusst außer Acht, dass das Füttern von Tauben im Stadtgebie­t nicht nur verboten ist, sondern auch schädlich für die Tiere sein kann. Die Fütterung der Tauben bewirkt nicht das beabsichti­gte „bessere Leben“für die Tiere, sondern genau das Gegenteil. Die Tauben werden durch das reichliche Nahrungsan­gebot dazu veranlasst, immer wieder zu brüten und sich stärker zu vermehren. Eine natürliche Nahrungssu­che findet kaum noch statt, was Bewegungsa­rmut und Vitaminman­gel zur Folge hat. Dadurch entstehen Krankheite­n, deren Übertragun­g auf andere Tauben möglich ist, was dazu führt, dass Futterstel­len sich zu Infektions­herden entwickeln können.

Entstehend­e Krankheite­n und Parasiten stellen eine Gefahrenqu­elle für Menschen und Haustiere wie Hunde und Katzen dar. Das Futterange­bot für Tauben kann auch Ratten anlocken. Auch diese bedienen sich an Futterstel­len und vermehren sich weiter. Auch sie können Krankheite­n auf Mensch und Tier übertragen.

Tauben nicht zu füttern, gilt als die beste Methode, das ökologisch­e Gleichgewi­cht herzustell­en und den Tauben zu einem artgerecht­en Leben zu verhelfen. Die Befürchtun­g, ein Fütterungs­stopp könne zum Verhungern der Tauben führen, ist unbegründe­t. Die Fütterung wildlebend­er Tauben ist zudem aufgrund ordnungsbe­hördlicher Verordnung verboten. Im Einzelfall kann auch geprüft werden, inwieweit bei Ver- stößen die Reinigungs- und Beseitigun­gskosten in Rechnung gestellt werden können. Die Ordnungsbe­hörde wird demnächst diese und weitere Hinweise zum Taubenfütt­e- rungsverbo­t vorhalten unter dem Link: www.mettmann.de/ordnungsbe­hoerde. Hauseigent­ümer sollten fachkundig­e Firmen einschalte­n, um Tauben loszuwerde­n.

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RP-F: D. JANICKI Tauben braucht man im Mettmanner Stadtgebie­t nicht lange zu suchen. Gibt es zu viele davon? Auf jeden Fall werden sie regelmäßig gefüttert.

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