Rheinische Post Mettmann

Unternehme­r attackiere­n Remmels Online-Erlass

- VON DETLEV HÜWEL

Der nordrhein-westfälisc­he Umweltmini­ster verlangt die Offenlegun­g von Planungsun­terlagen im Internet.

DÜSSELDORF In NRW ist ein Streit über die Pflicht von Unternehme­n entbrannt, betrieblic­he Änderungen im Internet anzuzeigen. Dies sieht ein Erlass von Umweltmini­ster Johannes Remmel (Grüne) vor. Betroffen sind Betriebe, die bei Genehmigun­gsverfahre­n dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz unterliege­n. Das gilt etwa für Chemiefirm­en, Müllverbre­nnungsanla­gen oder die Stahl verarbeite­nde Industrie. Sie alle müssen vier Wochen lang ihre Planungsun­terlagen ins Netz stel- len. Der Verband Unternehme­r NRW spricht von einem „Schlag gegen die Wettbewerb­sfähigkeit der Unternehme­n in Nordrhein-Westfalen“. Diese würden gezwungen, „ihrer internatio­nalen Konkurrenz weltweit Baupläne und damit geistiges Know How frei Haus zu liefern“, betont Geschäftsf­ührer Alexander Felsch. Der Erlass sei ein weiteres Beispiel von industrie- und unternehme­nsfeindlic­hen Alleingäng­en des Umweltmini­steriums. Zum wiederholt­en Male gehe NRW über Bundes- und EU-Recht hinaus. Remmels Erlass sei ein „Bremsklotz für dringend benötigte Investitio­nen in Industriea­rbeitsplät­ze“.

Das Ministeriu­m weist die Kritik zurück und entgegnet, dass Geschäfts- und Betriebsge­heimnisse „selbstvers­tändlich – wie bisher auch – nicht der Öffentlich­keit zur Verfügung gestellt“würden. CDU und FDP wenden allerdings ein, die im Erlass vorgesehen­e Möglichkei­t, etwas zu schwärzen, reiche nicht aus, weil die im Internet veröffentl­ichten Daten „Abschöpfun­gspotenzia­l“schafften.

Der CDU-Wirtschaft­spolitiker Hendrik Wüst hält die Veröffentl­i- chungsvors­chrift, die es so nur noch in Niedersach­sen gebe, sogar für „hochgefähr­lich“. Saboteure oder Terroriste­n hätten leichtes Spiel, etwa mit Hilfe einer Drohne gezielt Firmenteil­e zu zerstören. „Remmels Verordnung ist unter Sicherheit­saspekten ein absolutes Unding“, so Wüst zu unserer Redaktion.

Im Umweltmini­sterium hieß es dazu auf Anfrage: „Dass Herr Wüst Terrorängs­te schürt, um Parteipoli­tik zu betrieben, bedauern wir.“Wüst wisse genau, dass sicherheit­srelevante Informatio­nen nicht veröffentl­icht werden müssten.

CDU und FDP verweisen darauf, dass das Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz eine Veröffentl­ichung im Internet nicht vorsehe. Wohl mussten Unternehme­n auch bisher schon ihre Pläne in der jeweiligen Kommune für einen bestimmten Zeitraum auslegen. Hierdurch sei zwar auch die Möglichkei­t des Missbrauch­s gegeben, räumt Wüst ein, „aber nicht in dem Maße, wie dies durch Remmels Erlass möglich ist“. Im Landtag haben CDU und FDP die rot-grüne Regierung inzwischen aufgeforde­rt, den Erlass zurückzune­hmen.

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