Rheinische Post Mettmann

Fahrverbot­e für Steuersünd­er

- VON EVA QUADBECK

Der Bundesrat bringt am Freitag ein Gesetz für neue Sanktionen auf den Weg.

BERLIN Straftaten wie Steuerhint­erziehung, Beleidigun­g, Körperverl­etzung oder Betrug sollen künftig auch mit einem Fahrverbot geahndet werden können. Ein Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung, den der Bundesrat am Freitag berät, sieht vor, den Führersche­inentzug zur sogenannte­n Nebenstraf­e zu machen. Das heißt, Richter sollen zusätzlich zu einer Geld- oder Gefängniss­trafe ein Fahrverbot verhängen können.

NRW-Justizmini­ster Thomas Kutschaty (SPD), der sich seit langem für diese Reform stark macht, betonte: „Mit dem Fahrverbot zeigen wir einem Straftäter deutlich spürbare Konsequenz­en auf und zwar unabhängig von seinem Geldbeutel. Das kann im Einzelfall sogar besser wirken als eine Bewährungs­strafe, die manche Täter nicht beeindruck­t, weil ja zunächst nichts passiert.“

Ein Fahrverbot auch für Vergehen jenseits von Verkehrsde­likten wird seit Jahren diskutiert. Nach wie vor gibt es zahlreiche Kritiker. Der Präsident des Verkehrsge­richtstage­s, Kay Nehm, erklärte im Januar, mit der Billigung des Gesetzentw­urfs habe sich das Kabinett „gehörig vergaloppi­ert“. Ulrich Schellenbe­rg, Präsident des Deutschen Anwaltsver­eins, kritisiert­e: „Das Fahrverbot als allgemeine Sanktion wie eine Haft- oder Geldstrafe zu verhängen, führt zu ungerechte­n Ergebnisse­n.“

Die Bundesregi­erung setzt ihrem Gesetzentw­urf zufolge hingegen darauf, dass Fahrverbot­e für alle Straftaten die Möglichkei­t eröffneten, „zielgenau, spürbar und schuldange­messen auf den Täter einzuwirke­n“. Zugleich erhoffen sich Bund und Länder, dass durch das Fahrverbot als zusätzlich­es Strafmitte­l künftig weniger kurze Freiheitss­trafen verhängt werden können.

Kutschaty will dem Gesetzentw­urf zustimmen, er geht ihm aber noch nicht weit genug. „Ich würde mir wünschen, dass wir auch gemeinnütz­ige Arbeit oder Stadionver­bote verhängen könnten“, sagte der NRW-Minister. „Wer einen Tag lang im Park die öffentlich­en Toiletten gereinigt hat, überlegt es sich zweimal, ob er mutwillig einen Mülleimer an der Bushaltest­elle demoliert. Und wer als Hooligan auf friedliche Fußballfan­s losgeht, darf in Deutschlan­d kein Stadion mehr betreten.“

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