Kleinkriminelle werden schneller verurteilt
DUISBURG Am Montagmorgen stiehlt ein Mann ein Fahrrad aus einem Mehrfamilienhaus in Duisburg, schon am Dienstag bekommt er die Quittung dafür: drei Monate Haft auf Bewährung. Möglich ist das, weil eine ältere Dame die Tat beobachtet hat. Und weil es in Duisburg seit Anfang des Jahres eine Reform in der Anwendung von Schnellverfahren gibt. „In bestimmten Fällen wollen wir, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Das stärkt das Vertrauen der Bürger und schreckt Täter ab“, sagt Duisburgs Polizeipräsidentin Elke Bartels.
Die Möglichkeit des Schnellverfahrens sieht die Strafordnung seit 1994 vor. Bisher kam sie aber kaum zur Anwendung – nur in Köln, Düsseldorf und nun auch in Duisburg. Dort haben Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Anfang des Jahres aufgerüstet. „Das liegt erstens daran, dass die Zahl von Tätern ohne festen Wohnsitz zugenommen hat“, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Horst Bien. „Und zweitens haben die Übergriffe der Silvesternacht in Köln auch politische Folgen gehabt“, sagt Bien. Der Justiz steht nun mehr Personal zur Verfügung. Die Schnellverfahren kommen zum Einsatz, wenn es sich um einfache Fälle bei klarer Sachlage handelt wie bei Laden- oder Taschendiebstahl.
Die Beschuldigten müssen mindestens 21 Jahre alt sein, ihnen darf maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr drohen. Dann kann es von der Tat zum Urteil schnell gehen. „Die Akte bleibt praktisch warm“, sagt Bien. Kommt es nicht direkt zum Prozess, können die Beschuldigten eine Woche lang in Haft genommen werden. „Dabei werden wir rechtsstaatliche Standards aber nicht preisgeben“, sagt Volker Zekl, Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Duisburg.
Im Schnitt gibt es dort derzeit vier Schnellverfahren pro Woche. In Düsseldorf waren es zuletzt zwischen 200 und 300 Fälle pro Jahr.