Rheinische Post Mettmann

Kleinkrimi­nelle werden schneller verurteilt

- VON LUDWIG KRAUSE

DUISBURG Am Montagmorg­en stiehlt ein Mann ein Fahrrad aus einem Mehrfamili­enhaus in Duisburg, schon am Dienstag bekommt er die Quittung dafür: drei Monate Haft auf Bewährung. Möglich ist das, weil eine ältere Dame die Tat beobachtet hat. Und weil es in Duisburg seit Anfang des Jahres eine Reform in der Anwendung von Schnellver­fahren gibt. „In bestimmten Fällen wollen wir, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Das stärkt das Vertrauen der Bürger und schreckt Täter ab“, sagt Duisburgs Polizeiprä­sidentin Elke Bartels.

Die Möglichkei­t des Schnellver­fahrens sieht die Strafordnu­ng seit 1994 vor. Bisher kam sie aber kaum zur Anwendung – nur in Köln, Düsseldorf und nun auch in Duisburg. Dort haben Staatsanwa­ltschaft und Amtsgerich­t Anfang des Jahres aufgerüste­t. „Das liegt erstens daran, dass die Zahl von Tätern ohne festen Wohnsitz zugenommen hat“, sagt der leitende Oberstaats­anwalt Horst Bien. „Und zweitens haben die Übergriffe der Silvestern­acht in Köln auch politische Folgen gehabt“, sagt Bien. Der Justiz steht nun mehr Personal zur Verfügung. Die Schnellver­fahren kommen zum Einsatz, wenn es sich um einfache Fälle bei klarer Sachlage handelt wie bei Laden- oder Taschendie­bstahl.

Die Beschuldig­ten müssen mindestens 21 Jahre alt sein, ihnen darf maximal eine Freiheitss­trafe von einem Jahr drohen. Dann kann es von der Tat zum Urteil schnell gehen. „Die Akte bleibt praktisch warm“, sagt Bien. Kommt es nicht direkt zum Prozess, können die Beschuldig­ten eine Woche lang in Haft genommen werden. „Dabei werden wir rechtsstaa­tliche Standards aber nicht preisgeben“, sagt Volker Zekl, Stellvertr­etender Direktor des Amtsgerich­ts Duisburg.

Im Schnitt gibt es dort derzeit vier Schnellver­fahren pro Woche. In Düsseldorf waren es zuletzt zwischen 200 und 300 Fälle pro Jahr.

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