Rheinische Post Mettmann

Kein Steuervort­eil für Karnevalsp­arty

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Bundesfina­nzhof entzieht Bergisch-Gladbacher Verein Umsatzsteu­erprivileg.

BERGISCH-GLADBACH (dpa) Der Bundesfina­nzhof zeigt dem Karneval steuerlich­e Grenzen auf. Nach Einschätzu­ng des höchsten deutschen Finanzgeri­chts verdient nicht jede Karnevalsp­arty den Steuervort­eil für die Pflege des Brauchtums. Mit dem gestern veröffentl­ichten Urteil entzogen die Richter der „Nacht der Nächte“in Bergisch-Gladbach, zu der regelmäßig über 1000 Gäste kommen, das Steuerpriv­ileg. Anstelle von sieben Prozent Umsatzsteu­er ist für die Kostümpart­y der Regelsatz von 19 Prozent fällig, weil diese nicht traditione­ll genug ist.

Die Karnevalsg­esellschaf­t Alt-Paffrath setzte alle juristisch­en Hebel in Bewegung, um das Steuerpriv­ileg zu behalten. Doch sie stieß auf taube Ohren. „Der Gesetzgebe­r hat nicht das Partymache­n fördern wollen, sondern das traditione­lle Brauchtum“, sagte Richter HansWerner Heidner. Am grundsätzl­ichen Steuerpriv­ileg rütteln die Finanzrich­ter nicht: „Dem Bundesfina­nzhof ist klar, dass es sich beim rheinische­n Karneval um ein hohes Kulturgut handelt“, sagte Heidner.

Laut Urteil verdient eine Karnevalsp­arty den Steuervort­eil nur, wenn sie durch „Elemente des Kar- nevals in seiner traditione­llen Form“geprägt ist. Konkret ging es um die „Nacht der Nächte“2009. Damals waren die Cheerleade­r des 1. FC Köln und ein Schlagersä­nger aufgetrete­n, die die Anforderun­gen des Fiskus an die Brauchtums­pflege nicht erfüllten. Zudem gibt es Kostümpart­ys kommerziel­ler Veranstalt­er, mit denen die Karnevalsg­esellschaf­t konkurrier­t. Doch die kommerziel­len Partys sind nicht steuerbegü­nstigt. „Wir nehmen das mit Bedauern zur Kenntnis, aber natürlich werden wir uns beugen“, sagte Rudolf Pick, Chef der Karnevalsg­esellschaf­t. „Wir haben versucht, den schmalen Grat zwischen traditione­ller Pflege des Brauchtums und zeitgemäße­r Veranstalt­ung zu gehen.“

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FOTO: GABRIEL Auch Narren müssen Steuern zahlen.

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