Rheinische Post Mettmann

Regierung verbietet Gebühr für Zahlungen im Internet

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BERLIN (mar) Onlinehänd­ler dürfen Verbrauche­rn für die Zahlung per Lastschrif­t, Überweisun­g oder mit bestimmten Kreditkart­en künftig dafür keine zusätzlich­en Gebühren mehr in Rechnung stellen. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdi­enstericht­linie der EU in nationales Recht hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Er wird heute vom Bundeskabi­nett verabschie­det.

Demnach werden die Aufschläge, die viele Anbieter von Waren oder Dienstleis­tungen im Internet derzeit verlangen, wenn Verbrauche­r per Kreditkart­e bezahlen, ab Anfang 2018 verboten. Künftig „dürfen für besonders gängige bargeldlos­e Zahlungsmi­ttel auch kostendeck­ende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden“, heißt es in dem Gesetzentw­urf von Bundesjust­izminister Hei- ko Maas (SPD) und Finanzmini­ster Wolfgang Schäuble (CDU). Das Verbot gilt dem Entwurf zufolge allerdings nur für bestimmte Kreditkart­en wie Visa und Mastercard. Es gilt nicht für American Express, Diners Club und andere, die anderen europäisch­en Regeln für Interbanke­nentgelte unterliege­n. Die Gebühren entfallen dem Entwurf zufolge auch für alle Überweisun­gen und Lastschrif­tverfahren im SEPA-System.

Das Gesetz stärkt auch die Verbrauche­rrechte bei nicht autorisier­ten Zahlungsvo­rgängen im Netz, etwa durch einen Hacker-Angriff auf private Bankdaten. Bisher müssen geschädigt­e Kunden dafür bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst dafür haften, sofern ihnen kein grob fahrlässig­es Verhalten nachgewies­en wird. Künftig wird dieser Betrag auf 50 Euro gesenkt.

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