Rheinische Post Mettmann

Autofahrer-Streit endet mit Fußtritten

- VON SABINE MAGUIRE

Ein Düsseldorf­er wurde wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt. Er zog die Berufung zurück.

METTMANN/WUPPERTAL Dass Berufung einzulegen nicht immer eine gute Idee sein muss, weiß seit gestern auch ein 45-jähriger Düsseldorf­er. Er war im vergangene­n Jahr vom Mettmanner Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu acht Monaten Freiheitse­ntzug verurteilt worden. Die Strafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, sich zuverlässi­g beim Bewährungs­helfer zu melden und ein Antiaggres­sionstrain­ing zu absolviere­n.

Was den dazu Verurteilt­en hingegen viel mehr gestört haben dürfte, ist ein noch laufendes Zivilverfa­hren, in dem das Opfer 10.000 Euro Schadenser­satz verlangt. Gegen das Mettmanner Urteil hatten sowohl der Verurteilt­e als auch die Staatsanwa­ltschaft Berufung eingelegt. Die wiederum wurde gestern vor dem Wuppertale­r Landgerich­t zurückgezo­gen. Dem 45-Jährigen hätte nicht nur eine höhere Strafe, sondern auch noch ein monatelang­er Entzug des Führersche­ins gedroht.

Was war damals überhaupt passiert? Der Angeklagte saß mit seiner Lebensgefä­hrtin im Auto, als diese in der Berliner Straße in Mettmann ausparken wollte.

Einem anderen Verkehrste­ilnehmer ging das alles nicht schnell genug: Es wurde gehupt, der Motor heulte auf und irgendwann fuhr man dann los. Auf dem Weg zur Bergstraße hatte der Drängler von hinten überholt und dort bremste nun eine rote Ampel die offenbar erhitzen Gemüter. Der Angeklagte, nach dem Überholman­över nun also in zweiter Reihe stehend, stieg aus dem Auto. „Er wollte die Sache klären“, sagte gestern sein Anwalt. Irgendwann standen auch der Drängler und seine Begleiter auf der Straße, ein Wort gab das andere und dann geschah dass, was der Vorsitzend­e Richter als „Schattenbo­xen“bezeichnet­e. Man schlug und trat aufeinande­r ein, ohne sich zu treffen.

Als jedoch die Begleiteri­n des Mannes, der zuvor gedrängelt hatte, dazwischen gehen wollte, traf ein Fußtritt des Angeklagte­n die im 7. Monat schwangere Frau in die Rippen. Es folgte ein dreitägige­r Aufenthalt der Frau im Mettmanner Kran- kenhaus. Dem Angeklagte­n fielen später vor Gericht neben dem eigentlich­en Tatgescheh­en auch noch seine kriminelle­n Jugendsünd­en und eine Vergangenh­eit in der Hooligansz­ene ein.

Und das, obwohl all das jahrelang zurücklag und der Mann mittlerwei­le mit Frau und Kind ein geregeltes Leben führt. Hinzu kamen mehrere Einträge im Verkehrsze­ntralregis­ter wegen Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en, Handynutzu­ng während der Fahrt. Dazu wurde auch noch eine rote Ampel ignoriert.

Ein Berufungsv­erfahren hätte mit dem Entzug des Führersche­ins enden können und das wiederum wollte der Angeklagte aus gutem Grund vermeiden.

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