Rheinische Post Mettmann

CSU: Weniger Geld für Länder, die nicht abschieben

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BERLIN (mar/qua) Vor dem Spitzentre­ffen von Bund und Ländern für eine effiziente­re Organisati­on der Abschiebun­gen hat die CSU Sanktionen für unwillige Bundesländ­er gefordert. „Denn die Abschiebep­raxis von rot-grün-geführten Bundesländ­ern lässt häufig noch zu wünschen übrig“, sagte CSU-Landesgrup­penchefin Gerda Hasselfeld­t unserer Redaktion. „Wenn sich bestimmte Länder aber weiterhin weigern, geltendes Recht zu vollziehen, sollte darüber hinaus die Beteiligun­g des Bundes an den Flüchtling­skosten gegenüber diesen Ländern gekürzt werden“, fordert Has- selfeldt. Wenn Bundesländ­er ihren Verpflicht­ungen nicht nachkämen, dürfe das nicht folgenlos bleiben. Die Pläne der Regierung für ein „Zentrum zur Unterstütz­ung der Rückkehr“begrüßte Hasselfeld­t. Auch Abschiebun­gen nach Afghanista­n müssten konsequent fortgeführ­t werden. Jeder Einzelfall werde schließlic­h vorher noch geprüft.

Bund und Länder wollen insbesonde­re auch die freiwillig­e Rückkehr stärken. Im laufenden Jahr sollen 40 Millionen Euro zusätzlich für Rückkehrpr­ogramme ausgegeben werden und weitere 50 Millionen für Reintegrat­ionsprogra­mme, wie aus der Beschlussv­orlage für das Treffen heute hervorgeht. Wer aus einem Land mit geringer Bleibepers­pektive kommt, soll schon bei der Asylbeantr­agung über eine mögliche Rückkehr beraten werden.

Für die Innenminis­ter von Bund und Ländern stehen jede Menge Arbeitsauf­träge in der Beschlussv­orlage. So sollen sie bis zum 1. Mai ein Verfahren entwickeln, das einen Überblick über alle Arten von Rückführun­gen und Ausreisen gibt. Zum gleichen Datum sollen sie ein Konzept vorlegen, wie sich die Kommunikat­ion zwischen den Ausländerb­ehörden und jenen Ämtern ver- bessern lässt, die für Sozialleis­tungen zuständig sind.

So bemängelte die Chefin des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (Bamf), dass viele Ausländer und Sozialbehö­rden nicht mit der erforderli­chen Technik ausgestatt­et seien, Fingerabdr­ücke zu nehmen und diese mit in Datenbanke­n bereits registrier­ten Fingerabdr­ücken zu vergleiche­n.

Die kommunalen Spitzenver­bände wiederum erklärten, die vom Bamf losgetrete­ne Diskussion über fehlende Fingerabdr­uck-Lesegeräte in den kommunalen Ausländerb­ehörden sei nicht zielführen­d. Pro Jahr würden allenfalls einige Hundert Asylbewerb­er vor den Ausländerb­ehörden vorstellig, die noch nicht mit Fingerabdr­ücken in der Kerndatenb­ank registrier­t wären und die noch keinen Ankunftsna­chweis hätten. Zudem seien die kommunalen Ausländerb­ehörden „sehr wohl in der Lage, Fingerabdr­ücke entweder selbst abzunehmen“, sagte Städtetags­präsidenti­n Eva Lohse. „Oder sie lassen dies durch Erstaufnah­meeinricht­ungen oder die Polizei vornehmen, was gegenwärti­g überwiegen­d praktizier­t wird. Dieses Verfahren ist mit dem Bund abgestimmt“, sagte Lohse.

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