Rheinische Post Mettmann

Online-Banking wird bald für Kunden komplizier­ter

-

BERLIN (dpa/mar) Die Bundesregi­erung erhöht den Schutz von Verbrauche­rn bei Internet-Einkäufen per Kreditkart­e oder beim OnlineBank­ing. Künftig sollen sich Bankkunden deshalb bei risikoreic­hen Bankgeschä­ften mit zwei Authentifi­zierungs-Merkmalen ausweisen. Das sieht ein Gesetzentw­urf zur Umsetzung der EU-Zahlungsdi­enstericht­linie vor, den das Kabinett gestern verabschie­det hat. Er soll bis zum Sommer vom Bundestag gebilligt und ab 2018 wirksam werden.

Die künftig „starke Kundenauth­entifizier­ung“erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien „Wissen“(etwa Passwort), „Besitz“(etwa Kreditkart­e) sowie „Dauermerkm­al“(zum Beispiel einen Fingerabdr­uck). Verlangt werde dies, „wenn der Zahler online auf sein Zahlungsko­nto zugreift, einen elektronis­chen Zahlungsvo­rgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauch­srisiko in sich birgt“, heißt es im Entwurf. Die EU-Richtlinie soll die Sicherheit erhöhen, schmälert Kritikern zufolge aber auch die Bequemlich­keit digitaler Anwendunge­n.

Online-Händler sollen zudem keine Extra-Gebühr für Kartenzahl­ungen, Überweisun­gen und SEPALastsc­hriften mehr verlangen dürfen. Dies wird auch für die Deutsche Bahn oder Flugverkeh­rsgesellsc­haften gelten, die bisher bei der Bezahlung mit Kreditkart­e in der Regel zusätzlich­e Entgelte verlangen. Allerdings gilt diese Neuregelun­g nur für manche Kreditkart­en, etwa für Mastercard und Visa-Card. Sie gilt nicht für American Express und Diners Club, die anderen Regeln unterliege­n. Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) erklärte, „die oft ärgerliche­n Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkart­e, SEPA-Überweisun­gen und Lastschrif­ten fallen in den meisten Fällen weg.“

Nach dem Gesetzentw­urf wird auch das bisher nur vertraglic­h zwischen Bank und Kunde vereinbart­e achtwöchig­e Erstattung­srecht ge- setzlich verankert. Verbrauche­r können sich Lastschrif­ten weiter ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Für nicht autorisier­te Zahlungen sollen Kunden nur noch bis zum Betrag von 50 Euro haften statt bisher 150 Euro. Auch werden die Mindestanf­orderungen an die Beweislast von Zahlungsdi­enstleiste­rn zugunsten der Verbrauche­r erhöht: Dienstleis­ter müssen unterstütz­ende Beweismitt­el vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässig­keit des Nutzers nachzuweis­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany