Rheinische Post Mettmann

Gras von Gröhe auf Rezept

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Das Gesetz von Gesundheit­sminister Hermann Gröhe (CDU) zur medizinisc­hen Anwendung von Cannabis tritt in Kürze in Kraft. Eine staatliche Agentur soll verhindern, dass die Mittel auf den Drogenmark­t geraten.

kasse die Therapieko­sten. Bisher mussten Patienten mit einer Ausnahmege­nehmigung für eine Cannabis-Therapie die Kosten selber tragen. In welcher Form darf Cannabis eingenomme­n werden? Das Gesetz macht dazu keine konkreten Vorschrift­en. Das zuständige Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BfArM) empfiehlt jedoch die Einnahme von Cannabis-Ölen oder Tropfen. Auch die Abgabe von getrocknet­en Blüten in Arzneimitt­elqualität wird künftig möglich sein. Wegen Nebenwirku­ngen rät das BfArM jedoch vom Rauchen der Cannabis-Pflanzen ab. „Es geht hier tatsächlic­h nicht um Kiffen oder Joint auf Rezept“, sagte Gesundheit­sstaatssek­retär Lutz Strop- pe. Eine Freigabe von Cannabis als Rauschmitt­el sei nicht geplant. Woher kommt das Cannabis? Bisher wird Cannabis zur medizinisc­hen Verwendung vor allem aus den Niederland­en und Kanada importiert. Im vergangene­n Jahr waren das rund 170 Kilogramm. Ab 2019 soll auch Cannabis aus deutschem Anbau verfügbar sein. Bei einem Tagesbedar­f von etwa einem Gramm pro Patient würden derzeit 365 Kilogramm pro Jahr benötigt. Wie soll verhindert werden, dass medizinisc­he Substanzen auf den illegalen Drogenmark­t gelangen? Dazu wird die neue Cannabisag­entur beim BfArM den Anbau in lizenziert­en Betrieben überwachen. Der Anbau soll ausgeschri­eben werden, die Betriebe müssen die Ernte lagern. Die staatliche Agentur wird die Ernte schließlic­h aufkaufen, um sie an Arzneimitt­elherstell­er, Großhändle­r oder Apotheken weiterzuve­rkaufen. Einfluss auf den Abgabeprei­s soll die Agentur nicht haben. Wie wurde die Cannabis-Therapie bisher geregelt? Bisher benötigten Patienten eine Ausnahmege­nehmigung, um Cannabis einnehmen zu dürfen. Die Kosten mussten die Betroffene­n jedoch selbst tragen, zudem war nicht immer eine Versorgung mit den Arzneimitt­eln gewährleis­tet. Warum ist das Gesetz so umstritten? Kritiker fürchten dahinter eine schleichen­de Legalisier­ung der am weitesten verbreitet­en illegalen Droge. Sie wird vor allem in Form von Haschisch oder Marihuana konsumiert, dauerhafte­r Konsum kann zu Abhängigke­it führen. Mehr als 40 Prozent der 25- bis 29-Jährigen haben es schon einmal konsumiert. Besitz, Anbau und der Handel von Cannabis sind verboten. Was sagen Ärzte und Arzneimitt­elherstell­er zu dem Gesetz? Die Bundesärzt­ekammer begrüßt das Gesetz. Mediziner erhoffen sich durch die Freigabe für Patienten weitere Erkenntnis­se über die Wirksamkei­t von Cannabis. Hersteller wie Bionorica sind aufgeschlo­ssen, weil sie sich zusätzlich­en Absatz verspreche­n. Kritisch sehen sie jedoch, dass die Verwendung von schlecht zu dosierende­n Cannabisbl­üten erlaubt sein wird.

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FOTO: DPA

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