Rheinische Post Mettmann

Kalenderbl­att 4. März 1922

- TEXT: JENI / FOTO: WDR

Der deutsche Stummfilm, der das Genre des Horrorfilm­s prägen sollte, wurde erstmals am 4. März 1922 gezeigt. Die Macher von „Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens“hatten den Film wochenlang offensiv beworben und die Uraufführu­ng als großes Fest geplant. Der Marmorsaal des Zoologisch­en Gartens Berlin war daher voll mit Zuschauern, die neugierig auf einen der ersten großen Horrorfilm­e seiner Zeit warteten. Sie sahen eine Handlung, die deutlich an Bram Stokers Roman „Dracula“angelehnt war – obwohl die Produzente­n die Rechte daran nicht erworben hatten. Der junge Angestellt­e eines Maklers aus der Hafenstadt Wisborg reist in die Karpaten, um dem Grafen Orlok ein Angebot zu machen: Er soll ein verfallene­s Haus in Wisborg kaufen. Der unheimlich­e Graf erblickt ein Bild von Ellen, der schönen Frau des jungen Mannes. Umgehend reist er nach Wisborg, wo er nicht nur Schrecken, sondern auch die Pest verbreitet. Nur das Opfer Ellens kann die Stadt und ihre Bewohner retten. Der finanziell­e Erfolg für „Nosferatu“blieb trotz positiver Kritiken aus. Die großen Lichtspiel­häuser weigerten sich, den Film aufzuführe­n. Hinzu kam ein Urheberrec­htsstreit mit Bram Stokers Erben. 1925 entschied ein Gericht, dass alle Kopien des Films zu vernichten seien. Ganz gelang das nie: Zahlreiche Kopien überdauert­en die Zeit, und bis heute können Horrorfilm-Fans verschiede­ne Versionen des Films sehen.

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