Kalenderblatt 4. März 1922
Der deutsche Stummfilm, der das Genre des Horrorfilms prägen sollte, wurde erstmals am 4. März 1922 gezeigt. Die Macher von „Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens“hatten den Film wochenlang offensiv beworben und die Uraufführung als großes Fest geplant. Der Marmorsaal des Zoologischen Gartens Berlin war daher voll mit Zuschauern, die neugierig auf einen der ersten großen Horrorfilme seiner Zeit warteten. Sie sahen eine Handlung, die deutlich an Bram Stokers Roman „Dracula“angelehnt war – obwohl die Produzenten die Rechte daran nicht erworben hatten. Der junge Angestellte eines Maklers aus der Hafenstadt Wisborg reist in die Karpaten, um dem Grafen Orlok ein Angebot zu machen: Er soll ein verfallenes Haus in Wisborg kaufen. Der unheimliche Graf erblickt ein Bild von Ellen, der schönen Frau des jungen Mannes. Umgehend reist er nach Wisborg, wo er nicht nur Schrecken, sondern auch die Pest verbreitet. Nur das Opfer Ellens kann die Stadt und ihre Bewohner retten. Der finanzielle Erfolg für „Nosferatu“blieb trotz positiver Kritiken aus. Die großen Lichtspielhäuser weigerten sich, den Film aufzuführen. Hinzu kam ein Urheberrechtsstreit mit Bram Stokers Erben. 1925 entschied ein Gericht, dass alle Kopien des Films zu vernichten seien. Ganz gelang das nie: Zahlreiche Kopien überdauerten die Zeit, und bis heute können Horrorfilm-Fans verschiedene Versionen des Films sehen.