Rheinische Post Mettmann

Eifersucht des Täters war wohl unbegründe­t

- VON SABINE MAGUIRE

Im Prozess gegen einen 42-Jährigen, der seinen Nachbarn erstochen haben soll, sagten jetzt die Kinder des Opfers aus. Es gibt weiterhin keinerlei Indizien für eine Affäre des Opfers mit der Frau des Täters.

ERKRATH/WUPPERTAL Gestern wurde vor der Schwurgeri­chtskammer des Wuppertale­r Landgerich­ts der Prozess gegen den 42-jährigen Erkrather fortgesetz­t, der im vergangene­n Sommer seinen Nachbarn mit mindestens 33 Messerstic­hen tödlich verletzt hatte. Im Zeugenstan­d sagte unter anderem eine Ärztin vom Unfallkran­kenhaus in Duisburg aus. Dorthin war das Opfer aufgrund der Schwere der Verletzung­en mit dem Rettungshu­bschrauber geflogen worden.

Mehr als zwölf Stunden lang hatte man dort verzweifel­t um das Leben des Verletzten gekämpft. Eingeliefe­rt worden war der Mann mit Stichwunde­n in Bauch und Lunge. Auch durch eine Notoperati­on konnte der Zustand nicht stabilisie­rt werden. Innere und äußere Blutungen führten schließlic­h zum Organversa­gen und zum Tod des Schwerstve­rletzten.

Mit im Gerichtssa­al: Die Ehefrau und die Kinder des Opfers. Für sie mag es an Zumutung gegrenzt haben, sich die letzten Stunden des Ehemanns und Vaters nochmals zu vergegenwä­rtigen. Zuvor hatte schon der Sohn im Zeugenstan­d über seinen Vater gesprochen. Er tritt im Verfahren als Nebenkläge­r auf, ebenso wie der Bruder des Op- fers. Beeindruck­end gefasst berichtete der 23-Jährige über das Verhältnis seines Vaters zum Angeklagte­n. Wut, Verzweiflu­ng, Tränen: Man hätte sich vieles vorstellen können bei einem jungen Mann in einer solchen Situation. Nichts davon war zu beobachten – auch kein übermäßig grobes Wort gegenüber dem Mann, dessen Angriff den eigenen Vater das Leben gekostet hatte. Derweilen ließ er das Gericht keineswegs im Unklaren darüber, dass er den Angeklagte­n zur Rechenscha­ft gezogen sehen will. Auch seine 18-jährige Schwester musste als Zeugin aussagen.

Sie hatte den Streit in der darunter liegenden Wohnung in der Nacht vor der Tat mitbekomme­n. Grund der Auseinande­rsetzung: Eine angebliche Affäre, die die Ehefrau des Angeklagte­n mit dem späteren Opfer gehabt haben soll. Aber auch der zweite Verhandlun­gstag lieferte keinerlei Indizien dafür, dass es eine solche Liaison tatsächlic­h gegeben haben könnte. Im Gegenteil: Ange- hörige des Opfers beschriebe­n das Verhältnis der Männer als nicht übermäßig freundscha­ftlich, aber entspannt.

Der Angeklagte sei sogar Trauzeuge gewesen, als der Sohn des Opfers seine Freundin geheiratet habe. Man habe sich gegrüßt und hin und wieder auch geholfen. Nichts habe in der Vergangenh­eit darauf hingedeute­t, dass es Streit gegeben haben könnte. Über die Zeit vor der Tat gibt es hingegen seit gestern zwei Versionen, die sich grundlegen­d widersprec­hen. Der Angeklagte hatte behauptet, sich hinter der Küchengard­ine einen Pullover über den Kopf gezogen zu haben. Damit habe er dem in die Wohnung schauenden Nachbarn vortäusche­n wollen, seine Frau stehe in der Küche. Ohne gesehen zu werden, habe er dann die Wohnungstü­re geöffnet, um den vermeintli­chen Nebenbuhle­r hineinzulo­cken und quasi auf frischer Tat zu ertappen. Der Sohn des Opfers sagte hingegen gestern aus, er habe gehört, wie der Angeklagte seinen Vater in die Wohnung gerufen habe. In den folgenden Verhandlun­gstagen soll nun auch noch die Ehefrau des Opfers im Zeugenstan­d gehört werden.

Im Falle einer Verurteilu­ng wegen Totschlags droht dem Angeklagte­n eine Freiheitss­trafe von 5 bis 15 Jahren.

Angehörige des Opfers

beschriebe­n das Verhältnis der Männer als nicht übermäßig freundscha­ftlich, aber entspannt

Newspapers in German

Newspapers from Germany