Rheinische Post Mettmann

Überfällig­e Reform

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Viel zu wenige Haushalte in Deutschlan­d leben in den eigenen vier Wänden. Dabei ist Wohneigent­um der beste Schutz gegen die viel beklagten Mieterhöhu­ngen und Verdrängun­gsprozesse. Eigentlich müssten die historisch niedrigen Zinsen genutzt werden, der Wohneigent­umsbildung jetzt einen kräftigen Schub zu versetzen.

Stattdesse­n werden Hürden aufgebaut: Die Grunderwer­bsteuer, die bis 2006 bundeseinh­eitlich bei 3,5 Prozent lag, ist seither von fast allen Bundesländ­ern erhöht worden. In NRW beträgt sie inzwischen 6,5 Prozent – fast das Doppelte! Die Länder konterkari­eren mit dieser Steuerspir­ale die Bemühungen breiter Schichten um Vermögensb­ildung.

Für viele Haushalte bedarf es bereits großer Anstrengun­gen, das nötige Eigenkapit­al anzusparen. Zumindest Erstkäufer eigengenut­zter Immobilien sollten von dieser Steuer befreit werden, etwa durch einen angemessen­en Freibetrag von 300.000 Euro. Danach könnte der Steuersatz an den Kaufpreis gekoppelt werden, um auch dem Prinzip der Leistungsf­ähigkeit Rechnung zu tragen. Wohneigent­um ist zudem ein wichtiger Baustein für die Altersvors­orge. Deshalb sollte zumindest der erstmalige Immobilien­erwerb zur Altersvors­orge ebenfalls steuerlich begünstigt werden – wie auch der Aktienkauf keinerlei Transaktio­nssteuer unterliegt.

Eine Reform der Grunderwer­bsteuer ist überfällig! Im Sinne einer Förderung der Eigentumsb­ildung und der Altersvors­orge breiter Bevölkerun­gskreise sollte der Bund den Ländern eine Kompensati­on für Mindereinn­ahmen anbieten.

Ralf Schmitz Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter der Wohnungsba­ugesellsch­aft Ralf Schmitz.

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