Rheinische Post Mettmann

50-Jähriger soll Ex-Freundin von Balkon gestoßen haben

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(wuk) Weil er seine Ex-Freundin in der Silvestern­acht 2014 rücklings vom Balkon im ersten Stock in die Tiefe geschubst haben soll, wurde ein Kaufmann (50) gestern vom Amtsgerich­t verurteilt. In der Wohnung nahe dem Spichernpl­atz hatte das frühere Paar, das eine gemeinsame Tochter hat, damals zum Jahreswech­sel gezankt. Das gab der Angeklagte zu. Aber die Frau dabei vom Balkon auf eine drei Meter tie- Zur Feier des irischen Nationalfe­iertags St. Patrick’s Day wurde das Wahrzeiche­n gestern angestrahl­t. RP-Foto: Anne Orthen fer liegende Terrasse gestoßen zu haben, bestritt er. Die Frau, die nur leicht verletzt wurde, habe sich doch extra fallen lassen, um ihn hinterher zu Unrecht zu beschuldig­en, so seine Aussage. Dem ist der Richter aber nicht gefolgt, sondern verhängte sieben Monate Bewährungs­strafe.

„Der Papa hat der Mama Blut im Gesicht gemacht!“So hatte die damals siebenjähr­ige Tochter die schlimmen Szenen dieser Silvesterf­eier beschriebe­n. In der Anklage hieß es, der Vater habe die Mutter erst wuchtig ins Gesicht getreten, als sie die Wohnung im Zorn verlassen wollte. Und er habe, als die Frau auf den Balkon flüchtete und dort mit dem Rücken zum Geländer stand, der 34-Jährigen beide Hände gegen den Brustkorb gerammt. So sehr, dass sie das Gleichgewi­cht verlor, hinunterfi­el. Sie überstand den Sturz mit viel Glück ohne Knochenbrü­che, nur mit einer Platzwunde am Auge und einer Prellung am Ellenbogen. Der Angeklagte beteuerte, er habe die Frau an jenem Abend nicht mal angefasst. Doch sie belastete ihn schwer. Als er abends zu Frau und Kind in die Wohnung gekommen sei, „war er schon betrunken“. Eine Blutprobe ergab später 1,4 Promille. Und weil ihm das Essen nicht gepasst habe, das sie für Silvester vorbereite­t hatte, sei er ausgeraste­t. Als sie gehen wollte, habe er ihr ins Gesicht getreten, sie danach mit einem wuchtigen Stoß auf dem Balkon aus dem Gleichgewi­cht gebracht: „Ich fiel über das Geländer, habe mich dort noch festgehalt­en, bat ihn, er solle mir helfen. Aber er ging einfach weg!“Als ihre Kräfte nachließen, sei sie auf die Terrasse gestürzt. Dem ist der Richter im Urteil gefolgt. Weil der Ange- klagte die Hilfeleist­ung für die Frau unterlasse­n habe und für seinen Tritt gegen sie verurteilt­e der Richter ihn zu einer Strafe von sieben Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss der Kaufmann nun 1000 Euro an einen gemeinnütz­igen Verein zahlen. Und zuletzt wurde der Frau noch ein Schmerzens­geld zugesproch­en. Über die Höhe soll demnächst entschiede­n werden.

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RP-FOTO: A. BRETZ Wilhelm Meyer (li.) und Gian Piero Martina (re.) von der Band The Eisleys, die beim Marathon auftritt. Holger Schütt (Mitte) hat sie angeworben.

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