50-Jähriger soll Ex-Freundin von Balkon gestoßen haben
(wuk) Weil er seine Ex-Freundin in der Silvesternacht 2014 rücklings vom Balkon im ersten Stock in die Tiefe geschubst haben soll, wurde ein Kaufmann (50) gestern vom Amtsgericht verurteilt. In der Wohnung nahe dem Spichernplatz hatte das frühere Paar, das eine gemeinsame Tochter hat, damals zum Jahreswechsel gezankt. Das gab der Angeklagte zu. Aber die Frau dabei vom Balkon auf eine drei Meter tie- Zur Feier des irischen Nationalfeiertags St. Patrick’s Day wurde das Wahrzeichen gestern angestrahlt. RP-Foto: Anne Orthen fer liegende Terrasse gestoßen zu haben, bestritt er. Die Frau, die nur leicht verletzt wurde, habe sich doch extra fallen lassen, um ihn hinterher zu Unrecht zu beschuldigen, so seine Aussage. Dem ist der Richter aber nicht gefolgt, sondern verhängte sieben Monate Bewährungsstrafe.
„Der Papa hat der Mama Blut im Gesicht gemacht!“So hatte die damals siebenjährige Tochter die schlimmen Szenen dieser Silvesterfeier beschrieben. In der Anklage hieß es, der Vater habe die Mutter erst wuchtig ins Gesicht getreten, als sie die Wohnung im Zorn verlassen wollte. Und er habe, als die Frau auf den Balkon flüchtete und dort mit dem Rücken zum Geländer stand, der 34-Jährigen beide Hände gegen den Brustkorb gerammt. So sehr, dass sie das Gleichgewicht verlor, hinunterfiel. Sie überstand den Sturz mit viel Glück ohne Knochenbrüche, nur mit einer Platzwunde am Auge und einer Prellung am Ellenbogen. Der Angeklagte beteuerte, er habe die Frau an jenem Abend nicht mal angefasst. Doch sie belastete ihn schwer. Als er abends zu Frau und Kind in die Wohnung gekommen sei, „war er schon betrunken“. Eine Blutprobe ergab später 1,4 Promille. Und weil ihm das Essen nicht gepasst habe, das sie für Silvester vorbereitet hatte, sei er ausgerastet. Als sie gehen wollte, habe er ihr ins Gesicht getreten, sie danach mit einem wuchtigen Stoß auf dem Balkon aus dem Gleichgewicht gebracht: „Ich fiel über das Geländer, habe mich dort noch festgehalten, bat ihn, er solle mir helfen. Aber er ging einfach weg!“Als ihre Kräfte nachließen, sei sie auf die Terrasse gestürzt. Dem ist der Richter im Urteil gefolgt. Weil der Ange- klagte die Hilfeleistung für die Frau unterlassen habe und für seinen Tritt gegen sie verurteilte der Richter ihn zu einer Strafe von sieben Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss der Kaufmann nun 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Und zuletzt wurde der Frau noch ein Schmerzensgeld zugesprochen. Über die Höhe soll demnächst entschieden werden.