Rheinische Post Mettmann

Zwei Polizisten drohen Bewährungs­strafen

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Sie sollen mit einem Hochdruck-Wasserstra­hl Gäste einer angeblich überlauten Party verletzt haben.

Zweieinhal­b Jahre nach Bekanntwer­den eines Videos über angeblich extreme Polizeigew­alt bei einem Einsatz gegen Partygäste am Höherweg hat die Staatsanwa­ltschaft jetzt die Verhängung von Bewährungs­strafen gegen zwei beteiligte Polizisten beantragt. Mit einem Hochdruck-Wasserstra­hl aus einem CRohr der Feuerwehr soll ein Oberkommis­sar (35) angeblich renitente Partygäste im August 2013 in der Wohnung im Gesicht und am Körper empfindlic­h verletzt haben. Dafür fordert die Staatsanwa­ltschaft jetzt neun Monate Bewährungs­strafe. Ein Kollege (39) soll die Partygäste zudem mit Reizgas besprüht haben. Gegen ihn sollen acht Monate Bewährungs­strafe verhängt werden. Ob das Amtsgerich­t diese Strafbefeh­le erlässt, ist aber unklar.

Wegen nächtliche­r Ruhestörun­g und äußerst aggressive­m Auftreten von Partygäste­n in einem Wohnhaus am Höherweg war es im August 2013 zum Eklat gekommen. Polizeikrä­fte hatten damals die Feuerwehr alarmiert, weil eine verriegelt­e Stahltür zu jener Partywohnu­ng ohne technische Hilfe nicht zu öffnen war. Der Feuerwehr gelang das – und aus deren Bestand soll der 35jährige Polizist dann ein C-Rohr ausgeliehe­n und daraus einen Strahl mit rund zehn Bar Wasserdruc­k auf die Partygäste in der Wohnung gerichtet haben. Im Einsatzber­icht der Polizei hieß es, ein Gast sei „aggressiv auf die Beamten“losgegange­n. Ein anderer Polizist habe „versehentl­ich Pfefferspr­ay ausgelöst“. 19 Partygäste, darunter zwei Schwangere, wurden damals abtranspor­tiert. Per Computerka­mera hatten die Partygäste den Polizei- einsatz aber dokumentie­rt. In den Filmaufnah­men, die unserer Redaktion vorliegen, war kein aggressive­s Auftreten der Gäste gegen Polizisten zu sehen– wohl aber der Einsatz des C-Rohrs, von dessen hartem Strahl mehrere Personen auf einem Sofa frontal getroffen wurden. Zu sehen war auch ein Polizist, der mit ausgestrec­ktem Arm auf jene Gruppe zuging, sie mit Reizgas einnebelte.

Nach Bekanntwer­den dieser Aufnahme nahm ein Staatsanwa­lt im Sommer 2014 die Ermittlung­en auf. Gegen zwei der Polizisten wurden nun die genannten Strafbefeh­le beantragt. Als Beweismitt­el sind darin die damaligen Partygäste benannt sowie die Videoaufna­hme und Fotos aufgeführt. Ob das Amtsgerich­t diese Strafbefeh­le jetzt aber erlässt oder ob die Vorwürfe gegen die beiden Polizisten in einer öffentlich­en Gerichtsve­rhandlung geklärt werden sollen, ist noch nicht entschiede­n.

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SCREENSHOT: RPO Auf dem Videostand­bild ist ein Polizist (links im Bild) beim Versprühen von Reizgas auf eine auf dem Sofa sitzende Gruppe zu sehen.

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