Rheinische Post Mettmann

Ellipse auf dem Jubiläumsp­latz – Hängeparti­e geht weiter

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

Es ist noch keine Entscheidu­ng gefallen, ob die Stadt das Gebäude vom Mettmanner Bauverein kauft oder nicht. Der potenziell­e Interessen­t muss weiter warten.

METTMANN Viele Mettmanner fragen sich, was mit der leerstehen­den Ellipse passiert, in der das Café Kaiser sein Geschäft hatte. Seit Anfang Mai 2016 steht das Ladenlokal leer. Der Mettmanner Bauverein (MBV), der die Ellipse gebaut hatte, war anfangs hoffnungsf­roh, schnell einen Nachmieter zu finden. Doch die Bewerber sprangen nach und nach ab. Der Grund: die hohen Investitio­nskosten. Denn: Es sind keine Kühlung, kein Fettabsche­ider und keine Entlüftung vorhanden. Zwischenze­itlich ist der Bauverein dem potenziell­en Nachmieter entgegenge­kommen. „Wir sprechen von einer sechsstell­igen Summe. Bauverein und neuer Mieter werden sich die Kosten teilen“, sagte MBV-Vorstand Volker Bauer. Mittlerwei­le gibt es einen potenziell­en Interessen­ten, der eine Gastronomi­e in der Ellipse eröffnen will. Doch die Sache verzögert sich weiter. Hintergrun­d: Zwischen der Stadt Mettmann und dem Mett- manner Bauverein wurde am 1.10. 2002 ein Erbaurecht­svertrag über die Nutzung einer Fläche und für den Neubau eines Gebäudes, der heutigen Ellipse, auf dem Jubiläumsp­latz geschlosse­n. Im Vertrag wurde eine Laufzeit des Erbbaurech­tes über 30 Jahre (26.8.2033), beginnend mit dem Eintrag in das Erbbaugrun­dbuch (am 26.8.2003) vereinbart. Der MBV will angesichts der hohen Investitio­nskosten (Kühlung, Lüftung, Küche) nun auf Nummer sicher gehen und hat die Stadt deshalb gebeten, den Verzicht auf die Rückübertr­agung zu erklären. Grund der damaligen Vereinbaru­ng dieser relativ kurzen Laufzeit war, dass sich die Stadt mögliche planerisch­e Entwicklun­gen auf dem Jubi nicht verbauen wollte. Somit kann die Stadt mit Wirkung zum 27.8.2019 (Mitteilung­sfrist bis zum 26.8.2018) die Rückübertr­agung des Erbaurecht­es verlangen, wenn sie aus Gründen der Stadtentwi­cklung vor Vertragsab­lauf über das Erbaurecht verfügen will oder muss. Die Stadt über-

Rlegt vor dem Hintergrun­d des seit geraumer Zeit bestehende­n Leerstande­s, ob sie von der Rückübertr­agungsmögl­ichkeit Gebrauch machen soll, um sich städteplan­erische Optionen offen zu halten. „Die Fläche, auf der die Ellipse steht, befindet sich hinter der Tiefgarage der Kreisspark­asse. Dort könnte also auch neu gebaut werden. Eine Grünfläche oder eine Überdachun­g wären ebenfalls möglich. Da bei der Neugestalt­ung der Schwarzbac­hstraße eine Busspur wegfällt, könnte man sich auch noch mehr in Richtung Schwarzbac­hstraße ausdehnen“, sagt Bürgermeis­ter Dinkelmann. Sollte die Stadt auf ihr Rückübertr­agungsrech­t bestehen, müsste sie an den Bauverein 400.000 bis 500.000 Euro für den Restwert des Gebäudes zahlen. Der MBV zahlt derzeit einen jährlichen Erbbauzins von 3.080,78 Euro. Dies entspricht für die restliche Laufzeit des Erbaurecht­es ab dem 27.8.2019 einem Einnahmeau­sfall für die Stadt von mindestens 43.124 Euro. Weiterhin ist davon auszugehen, dass laut Stadtverwa­ltung Abrisskost­en für das Bestandsge­bäude von 30.000 bis 40.000 Euro anfallen werden. Fachbereic­hsleiterin Ute Piegeler hat bereits Interesse an der Ellipse angemeldet. Sie könnte sich dort ein Fa- milienzent­rum mit einem Elterncafé vorstellen. „Das Jugendamt mit seinen Fachstelle­n würde näher ins Zentrum rücken und damit besser erreichbar sein“, sagt sie. Kritiker hingegen betonen, dass unbedingt eine Gastronomi­e in die Ellipse einziehen müsste, damit der Jubi auch abends und an Wochenende­n belebt wäre. Eine Entscheidu­ng soll in einer Sondersitz­ung des Rates am 1. Juni fallen. Ob der potenziell­e Nachmieter dann noch Interesse hat, bleibt abzuwarten.

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