Ellipse auf dem Jubiläumsplatz – Hängepartie geht weiter
Es ist noch keine Entscheidung gefallen, ob die Stadt das Gebäude vom Mettmanner Bauverein kauft oder nicht. Der potenzielle Interessent muss weiter warten.
METTMANN Viele Mettmanner fragen sich, was mit der leerstehenden Ellipse passiert, in der das Café Kaiser sein Geschäft hatte. Seit Anfang Mai 2016 steht das Ladenlokal leer. Der Mettmanner Bauverein (MBV), der die Ellipse gebaut hatte, war anfangs hoffnungsfroh, schnell einen Nachmieter zu finden. Doch die Bewerber sprangen nach und nach ab. Der Grund: die hohen Investitionskosten. Denn: Es sind keine Kühlung, kein Fettabscheider und keine Entlüftung vorhanden. Zwischenzeitlich ist der Bauverein dem potenziellen Nachmieter entgegengekommen. „Wir sprechen von einer sechsstelligen Summe. Bauverein und neuer Mieter werden sich die Kosten teilen“, sagte MBV-Vorstand Volker Bauer. Mittlerweile gibt es einen potenziellen Interessenten, der eine Gastronomie in der Ellipse eröffnen will. Doch die Sache verzögert sich weiter. Hintergrund: Zwischen der Stadt Mettmann und dem Mett- manner Bauverein wurde am 1.10. 2002 ein Erbaurechtsvertrag über die Nutzung einer Fläche und für den Neubau eines Gebäudes, der heutigen Ellipse, auf dem Jubiläumsplatz geschlossen. Im Vertrag wurde eine Laufzeit des Erbbaurechtes über 30 Jahre (26.8.2033), beginnend mit dem Eintrag in das Erbbaugrundbuch (am 26.8.2003) vereinbart. Der MBV will angesichts der hohen Investitionskosten (Kühlung, Lüftung, Küche) nun auf Nummer sicher gehen und hat die Stadt deshalb gebeten, den Verzicht auf die Rückübertragung zu erklären. Grund der damaligen Vereinbarung dieser relativ kurzen Laufzeit war, dass sich die Stadt mögliche planerische Entwicklungen auf dem Jubi nicht verbauen wollte. Somit kann die Stadt mit Wirkung zum 27.8.2019 (Mitteilungsfrist bis zum 26.8.2018) die Rückübertragung des Erbaurechtes verlangen, wenn sie aus Gründen der Stadtentwicklung vor Vertragsablauf über das Erbaurecht verfügen will oder muss. Die Stadt über-
Rlegt vor dem Hintergrund des seit geraumer Zeit bestehenden Leerstandes, ob sie von der Rückübertragungsmöglichkeit Gebrauch machen soll, um sich städteplanerische Optionen offen zu halten. „Die Fläche, auf der die Ellipse steht, befindet sich hinter der Tiefgarage der Kreissparkasse. Dort könnte also auch neu gebaut werden. Eine Grünfläche oder eine Überdachung wären ebenfalls möglich. Da bei der Neugestaltung der Schwarzbachstraße eine Busspur wegfällt, könnte man sich auch noch mehr in Richtung Schwarzbachstraße ausdehnen“, sagt Bürgermeister Dinkelmann. Sollte die Stadt auf ihr Rückübertragungsrecht bestehen, müsste sie an den Bauverein 400.000 bis 500.000 Euro für den Restwert des Gebäudes zahlen. Der MBV zahlt derzeit einen jährlichen Erbbauzins von 3.080,78 Euro. Dies entspricht für die restliche Laufzeit des Erbaurechtes ab dem 27.8.2019 einem Einnahmeausfall für die Stadt von mindestens 43.124 Euro. Weiterhin ist davon auszugehen, dass laut Stadtverwaltung Abrisskosten für das Bestandsgebäude von 30.000 bis 40.000 Euro anfallen werden. Fachbereichsleiterin Ute Piegeler hat bereits Interesse an der Ellipse angemeldet. Sie könnte sich dort ein Fa- milienzentrum mit einem Elterncafé vorstellen. „Das Jugendamt mit seinen Fachstellen würde näher ins Zentrum rücken und damit besser erreichbar sein“, sagt sie. Kritiker hingegen betonen, dass unbedingt eine Gastronomie in die Ellipse einziehen müsste, damit der Jubi auch abends und an Wochenenden belebt wäre. Eine Entscheidung soll in einer Sondersitzung des Rates am 1. Juni fallen. Ob der potenzielle Nachmieter dann noch Interesse hat, bleibt abzuwarten.