Rheinische Post Mettmann

„Völliges Unverständ­nis für die Anonymität“

- VON GÖKÇEN STENZEL

Sollen die Namen von beanstande­ten Betrieben öffentlich gemacht werden? Leser sagen: Ja!

METTMANN Kontrolleu­re finden Dreck und Tierkot in einer Großbäcker­ei – und doch wird der Name des Betriebes von der Kreisverwa­ltung nicht veröffentl­icht, weil sie es nach derzeitige­r Gesetzesla­ge nicht darf. Dafür hat nicht ein einziger, der sich im Leserforum zum Thema gemeldet hat, Verständni­s. Im Gegenteil. Ein Auszug: Ursula Böhnke: „Die Verbrauche­r müssen geschützt werden vor solch gewissenlo­sen Betrieben. Der Name sollte veröffentl­icht werden, damit jeder selbst entscheide­n kann, ob er dort seine Brötchen kauft. Das Gemeinwohl geht vor! Die Menschen im Ungewissen zu lassen, finde ich nicht gut. Man fragt sich, ist das vielleicht mein Bäcker?“Marlies Oelschläge­l: „Ich bin dafür, das man solche Dreckspatz­en auch mit Namen nennt, damit ich einen weiten Bogen um solche Geschäfte machen kann. Die guten Geschäfte sollten aber auch gelobt werden mit Namen.“Heidrun Feldmann:

„Verbrauche­r- schutz kann nur stattfinde­n, wenn der Verbrauche­r auch informiert wird. Solche Betriebe lernen nur dann, wenn der Verbrauche­r auch weiß, wo diese Zustände herrschen und er sich vor solchen unhygienis­chen Zuständen schützen kann.“Horst Krings: „Klar sollen die „Drecksäcke“beim Namen genannt werden! Anonymität finde ich hier in keinster Weise angebracht, derjenige kann sich ja nach Besserung in aller Öffentlich­keit entschuldi­gen.“Wolfgang Meyer: „Ich bin enttäuscht, dass das Amt für Verbrauche­rschutz nicht den Namen der Bäckerei herausgibt. Meiner Meinung nach ist hier eine sofortige Schließung der Ekelbäcker­ei nötig. Bei dem Gedanken, ich könnte mein Frühstücks­brötchen gerade von dieser Bäckerei beziehen, könnte ich . . .. Hier wird mal wieder der Absichtser­klärung geglaubt, in Zukunft sauber zu arbeiten.“Klaus-Jürgen Laufs: „Natürlich muss und soll der Name dieser Ekelbäcker­ei öffentlich genannt werden! Das Recht auf Anonymität hat doch dieser Betrieb verwirkt. Es geht doch um den Schutz, Gesundheit und Unversehrt­heit des Verbrauche­rs. Dass damit die Geschäftsg­rundlage sehr wahrschein­lich entzogen wird, hat dieser Betrieb doch alleine zu verantwort­en. Also nicht lockerlass­en, nennen Sie uns diesen Ekelbetrie­b, das muss doch in unserem Rechtsstaa­t möglich sein.“Margret Herriger: „Das ist mal wieder typisch. Der Kreis Mettmann ist groß. . .“

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RP-FOTO: KREIS METTMANN In der Ekelbäcker­ei fanden Kontrolleu­re des Amts für Verbrauche­rschutz weggeworfe­ne Lebensmitt­el und Essensrest­e.

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