Siegaue: Anzeige gegen Polizistin
Staatsanwaltschaft leitet nach Prüfung kein Strafverfahren ein.
BONN (jab) Eine Privatperson hat Strafanzeige gegen die Polizistin gestellt, die Zweifel zeigte, als ein Student die Vergewaltigung seiner Freundin in der Siegaue meldete. Die Anzeige liege seit gestern Morgen vor, sie laute auf Strafvereitelung im Amt, so Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Prüfung ist bereits abgeschlossen. „Es liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor“, so Buß. Demnach werde aufgrund des Sachverhaltes kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beamtin habe nach dem Anruf rea- giert und Streifenwagen in die Siegaue geschickt. Alles andere, wie der Ton und die Wortwahl der Polizistin, zögen mögliche disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich, „die der Polizei obliegen“.
Wie die aussehen könnten, steht indes noch nicht fest. Derzeit prüft die Bonner Polizeibehörde den Vorgang, in den nicht nur die Beamtin, sondern auch ein männlicher Kollege involviert ist. Dieser hatte den zweiten Anruf des Studenten entgegen genommen und ihm die Nummer der Siegburger Polizei genannt mit dem Hinweis, diese sei zustän- dig, er solle sich dort melden. Nach Informationen des „General-Anzeigers“müssen die Leitstellen-Beamten mit Konsequenzen rechnen, so wie es aussieht, sollen sie versetzt werden. Ein Polizeisprecher wollte sich nicht zu den Konsequenzen äußern und verwies auf Gespräche, die noch anstehen. Nur so viel: Die Reaktionen seien nicht in Ordnung, die Sprache sei nicht adäquat gewesen. „Allerdings hätte die Straftat nicht verhindert werden können.“Es sei ein schwerwiegender Fehler gewesen. „Wir entschuldigen uns bei den beiden Opfern.“