Rheinische Post Mettmann

Cannabis-Züchter widerspric­ht Polizei

- VON OLIVER WIEGAND

In einem Hochhaus in Hochdahl bestellte eine Gruppe junger Leute Pizza. Der Bote wurde erst nicht bezahlt und dann mit einem Baseball-Schläger verprügelt. In der Wohnung fand die Polizei mehr als 30 Marihuanap­flanzen.

ERKRATH Warum bestellt man sich eine Pizza nach Hause und verprügelt anschließe­nd den Pizza-Boten mit einem Baseball-Schläger? Natürlich nicht ohne die Pizza vorher an der Haustür anzunehmen und dem Boten – ohne zu bezahlen – die Tür vor der Nase zuzuschlag­en. Die Polizei hat Anzeige erstattet, der Staatsanwa­lt ermittelt. Am Samstag, 20. Mai, fand die vom Pizza-Boten hinzugeruf­ene Polizei aber auch noch Drogen.

Denn beim Betreten der Wohnung in einem Hochdahler Hochhaus fiel den Beamten sofort ein intensiver Geruch auf, der auf den Konsum von Haschisch deutete. Auf dem Balkon fand die Polizei ein Foliengewä­chshaus, in dem sich zehn Anzucht-Töpfe mit etwa zehn Zentimeter hohen Marihuana-Zöglingen befanden. Im Schlafzimm­er konnten die Beamten noch ein Gewächshau­s entdecken. Dort befanden sich dicht an dicht gedrängt, zwanzig etwa 60 Zentimer hohe Marihuanap­flanzen. Der Fall hat bundesweit für Schlagzeil­en gesorgt. „Wie kann man nur blöd sein“, lautete auch ei- ner von vielen Kommentare­n auf der Facebook-Seite der RP. Nun meldet sich der Inhaber der Wohnung zu Wort. Auf einer InternetSe­ite, die sich unter anderem mit der Aufzucht und Pflege von Haschisch-Pflanzen beschäftig­t, hat der 21-jährige unter großer Aufmachung eine so genannte „Gegendarst­ellung“veröffentl­icht.

Es sei nicht richtig, so der Wohnungsin­haber im „Highway-Magazin“, dass die Pizza nicht bezahlt wurde. Er behauptet, eine per Internet aufgegeben­e Bestellung wurde an eine falsche Adresse geliefert. Die Pizzen seien dort auch entgegenge­nommen und bezahlt worden. Weil nun der 21-Jährige die Pizza dort abholen musste, habe man sich beim Pizza-Dienst beschwert. Als Entschädig­ung sollten angeblich kostenlos zwei Jumbo Pizzen und eine Cola gebracht werden. Der Bote wollte aber offenbar trotzdem Geld für diese Jumbo-Pizzen. Die Inhaber der Wohnung telefonier­ten wieder mit dem Pizza-Dienst. Offenbar gab es Unstimmigk­eiten, worauf die Freundin des Wohnungsin­habers ohne zu bezahlen die Türe schloss. „Daraufhin hat der Liefe- rant sofort heftigst aggressiv vor die Wohnungstü­r getreten und im Hausflur rumgeschri­en, beleidigt und gedroht“, berichtet der Inhaber der Wohnung.

Es sei auch nicht richtig, dass der 21-Jährige mit den Resten eines Baseballsc­hlägers auf den Boten eingeschla­gen habe. Der BaseballSc­hläger sei vorher an der Haus- wand zerbrochen. Er habe dem Boten sogar angeboten, die Pizza zurückzuge­ben.

Was dem jungen Mann aber offenbar ganz wichtig ist: Er behauptet in der Gegendarst­ellung, er sei „im Besitz einer Ausnahmege­nehmigung der Bundesopiu­mstelle“, die es ihm erlaube, Cannabisbl­üten zu erwerben, weil er sie „medizi- nisch benötige“. Er sei Patient und habe den Anbau bereits 2013 beantragt, aber zweimal eine Ablehnung bekommen. Um dagegen zu klagen, fehlten ihm allerdings die finanziell­en Mittel. Die Betreiber der Seite „Highway-Magazin“sehen diese „Gegendarst­ellung“als durchaus realistisc­he Variante des Tathergang­s an.

Die RP hat die Polizei in Mettmann mit dieser Gegendarst­ellung konfrontie­rt. Sprecherin Nicole Rehrmann sagt, an der amtlichen Darstellun­g des Sachverhal­ts rundum den Samstagabe­nd des 20. Mai gebe es nichts zu berichtige­n. Der Inhaber der Wohnung ist offenbar nicht zum ersten Mal mit der Polizei in Kontakt gekommen. Mit dem Baseballsc­hläger schlug der Mann zuerst gegen die Wand des Hausflures. Dabei zerbrach der Baseballsc­hläger in zwei Teile. Mit dem „Rest“des Baseballsc­hlägers traktierte der Mann den Pizzaboten, so die Polizei. Die „Gegendarst­ellung“wird nun zu den Akten genommen. Wenn es zu einem Prozess vor dem Amtsgerich­t kommt, wird sicher ausreichen­d Gelegenhei­t sein, die Wahrheit herauszufi­nden.

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FOTO: POLIZEI METTMANN Das Cannabis sei für medizinisc­he Zwecke. Der Besitzer hat aber keine Genehmigun­g dafür.

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