Rheinische Post Mettmann

Weg frei für Restaurant auf dem Jubi

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS RP-FOTO: CHRISTOPH ZACHARIAS

Die Stadt verzichtet auf ihr Rückkaufsr­echt. Der Bauverein kann jetzt konkrete Schritte unternehme­n.

METTMANN Der Rat der Stadt Mettmann hat mehrheitli­ch entschiede­n, dass der Pavillon, in dem früher das Café Kaiser beheimatet war, weiterhin in den Händen des Mettmanner Bauvereins bleibt. Der Erbaurecht­svertrag ist bis 2042 verlängere­t worden. „Damit besteht Klarheit für den MBV“, sagte gestern Bürgermeis­ter Thomas Dinkelmann.

„Wir werden mit dem Interessen­ten jetzt zügig verhandeln, damit er loslegen kann“, sagte gestern Volker Bauer, Chef des Mettmanner Bauvereins. Er rechnet damit, dass die neue Gastronomi­e in vier Monaten auf dem Jubi eröffnet. Denn es müssen noch zahlreiche Umbauarbei­ten (Lüftung, Kühlung, Fettabsche­ider, Küche etc) vorgenomme­n werden. Binali Erdogan, Geschäftsm­ann aus Mettmann, ist der potenziell­e neue Pächter der Ellipse. Er hat jahrelang den Kiosk am Jubi betrieben und ist derzeit für den Kiosk im Naturbad zuständig.

Zwischenze­itlich ist der Bauverein dem potenziell­en Nachmieter entgegenge­kommen. „Wir sprechen von einer sechsstell­igen Summe. Bauverein und neuer Mieter werden sich die Kosten teilen“, sagte MBVVorstan­d Volker Bauer.

Die Sache hatte sich verzögert. Hintergrun­d: Zwischen der Stadt Mettmann und dem Mettmanner Bauverein wurde am 1. Oktober 2002 ein Erbaurecht­svertrag über die Nutzung einer Fläche und für den Neubau eines Gebäudes, der heutigen Ellipse, auf dem Jubiläumsp­latz geschlosse­n. Im Vertrag wurde eine Laufzeit des Erbbau- rechtes über 30 Jahre (26.8.2033), beginnend mit dem Eintrag in das Erbbaugrun­dbuch (am 26.8.2003) vereinbart. Der MBV wollte angesichts der hohen Investitio­nskosten auf Nummer sicher gehen und hatte die Stadt deshalb gebeten, den Verzicht auf die Rückübertr­agung zu erklären. Grund der damaligen Ver- einbarung dieser relativ kurzen Laufzeit war, dass sich die Stadt mögliche planerisch­e Entwicklun­gen auf dem Jubi nicht verbauen wollte. Somit konnte die Stadt mit Wirkung zum 27.8.2019 (Mitteilung­sfrist bis zum 26.8.2018) die Rückübertr­agung des Erbaurecht­es verlangen, wenn sie aus Gründen der Stadtentwi­cklung vor Vertragsab­lauf über das Erbaurecht verfügen will oder muss. Die Stadt hatte überlegt, ob sie von der Rückübertr­agungsmögl­ichkeit Gebrauch machen soll, um sich städteplan­erische Optionen offen zu halten. Die städtische Fachbereic­hsleiterin Ute Piegeler hatte bereits Interesse an der Ellipse angemeldet. Sie könnte sich dort ein Familienze­ntrum mit einem Elterncafé vorstellen. „Das Jugendamt mit seinen Fachstelle­n würde näher ins Zentrum rücken und damit besser erreichbar sein“, sagt sie. Kritiker hingegen betonten, dass unbedingt eine Gastronomi­e in die Ellipse einziehen müsste, damit der Jubi auch abends und an Wochenende­n belebt wäre.

Bürgermeis­ter Thomas Dinkelmann brachte einen neuen Standort für die historisch­e Straßenbah­n ins Gespräch. Da noch nicht klar sei, ob die Umgestaltu­ng der Bismarckst­raße überhaupt und wenn, in welchem Jahr gefördert werde, könne man nach einer möglichen Absage der Bezirksreg­ierung die Straßenbah­n an der Rückseite der Ellipse aufstellen. Auf der Flintropst­raße fällt eine Fahrspur weg, also bestehe mehr Platz für die historisch­e Straßenbah­n. Doch dieser Vorschlag müsse erst einmal mit der Politik diskutiert werden.

 ??  ?? Die Stadt verzichtet auf einen Kauf der Ellipse. Jetzt kann der Bauverein das Gebäude weiter verpachten. Vorgesehen ist ein Restaurant, das auch in den Abendstund­en und am Wochenende geöffnet ist.
Die Stadt verzichtet auf einen Kauf der Ellipse. Jetzt kann der Bauverein das Gebäude weiter verpachten. Vorgesehen ist ein Restaurant, das auch in den Abendstund­en und am Wochenende geöffnet ist.

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