Rheinische Post Mettmann

Umstritten­es Gesetz gegen Online-Hetze vor der Sommerpaus­e

- VON EVA QUADBECK

Unter Androhung hoher Geldbußen sollen Facebook und Co. dazu gezwungen werden, Hasskommen­tare zu löschen.

BERLIN Das umstritten­e Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet soll nach dem Willen von Unionsfrak­tionschef Volker Kauder (CDU) noch vor der Sommerpaus­e unter Dach und Fach kommen. „Ich bin dafür, dass wir uns anstrengen sollten, das Gesetz noch bis Ende Juni zu verabschie­den“, sagte Kauder unserer Redaktion. „Wir brauchen eine bessere Regulierun­g.“

Der Gesetzentw­urf von Bundesjust­izminister Heiko Maas ( SPD) sieht vor, dass soziale Netzwerke wie Facebook hasserfüll­te und hetzerisch­e Inhalte rasch löschen müssen. Wenn Inhalte eindeutig strafbar sind, müssen sie dem Gesetzentw­urf zufolge nach spätestens 24 Stunden von der Plattform verschwind­en. In komplizier­teren Fällen bleiben den Netzwerkbe­treibern sieben Tage für die Entscheidu­ng. Der Gesetzentw­urf sieht bei Verstößen saftige Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50 Millionen Euro vor. Allerdings müssen die Plattform-Betreiber erst tätig werden, wenn es tatsächlic­h Beschwerde­n von Nutzern gibt.

Gegen den Gesetzentw­urf gibt es Kritik von vielen Seiten: Wirtschaft­sverbände, Netzaktivi­sten, die Opposition und auch Teile der Union wenden sich gegen den Vorstoß aus dem SPD-geführten Justizmini­sterium. Am Wochenende berichtete der „Focus“über ein Gutachten des Wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag eines namentlich nicht genannten Bundestags­abgeordnet­en. Daraus wird nur indirekt zitiert, dass es ge- gen den Entwurf europarech­tliche und verfassung­srechtlich­e Bedenken gebe. Eine Sprecherin von Maas verwies darauf, dass der Gesetzentw­urf auf Verfassung­s- und Europarech­tstauglich­keit geprüft werde.

Dass der Gesetzentw­urf möglicherw­eise noch Schwächen enthält und die Regulierun­g von Hetze im Spannungsf­eld zur Meinungsfr­eiheit steht, ist auch den Befürworte­rn klar. So sieht der Entwurf selbst die Regelung vor, dass nach drei Jahren eine Bilanz gezogen werden soll, ob und wie das Gesetz wirkt.

Kauder, der den Gesetzentw­urf von Anfang an unterstütz­te, weist die Kritik zurück. „Die Kritik wird den Problemen, vor denen wir stehen, nicht gerecht.“Nach bereits geltender Gesetzesla­ge seien die Plattforme­n seit Langem verpflicht­et, rechtswidr­ige Inhalte unverzügli­ch zu entfernen, wenn sie davon Kenntnis hätten, betonte der Unionsfrak­tionschef. Die bisherige Löschungsp­raxis von Hass und Falschmeld­ungen der Unternehme­n nannte Kauder „absolut unbefriedi­gend“. Betroffene würden bei Face- book und Co keinen Ansprechpa­rtner finden oder es werde mit den Beschwerde­n der Nutzer nicht richtig umgegangen.

Kauder kündigte noch Änderungen an dem Gesetzentw­urf an. So sollten einige Nutzer Auskunft über die Identität von Personen verlangen können, von denen sie angegriffe­n wurden. Der Unionsfrak­tionschef fordert zudem, dass es auch für die Beantwortu­ng von Auskunftse­rsuchen der Polizei oder der Staatsanwa­ltschaft Fristen geben solle.

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