Rheinische Post Mettmann

Straftäter mit Fußfessel ersticht Kind

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In einem Flüchtling­sheim hat der Mann eine Mutter und das Kind angegriffe­n.

ARNSCHWANG (dpa) Der Mann, der in einer Flüchtling­sunterkunf­t im oberpfälzi­schen Arnschwang ein fünf Jahre altes Kind erstochen hat, war ein verurteilt­er Straftäter und trug eine elektronis­che Fußfessel. Dies teilten die Staatsanwa­ltschaft Regensburg und das Polizeiprä­sidium Oberpfalz gestern mit. Die genauen Hintergrün­de der Tat sind weiterhin unklar.

Am Samstagabe­nd brachte der Mann den fünf Jahre alten Jungen in seine Gewalt und verletzte ihn mit Messerstic­hen tödlich. Während des folgenden Polizeiein­satzes gab ein Beamter insgesamt acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der tödlich getroffen wurde. Im Hinblick auf die Schüsse geht die Staatsanwa­ltschaft bisher von einer Nothilfesi­tuation aus. Die Ermittlung­en wegen des Schusswaff­engebrauch­s führt das Landeskrim­inalamt. Es wird immer hinzugezog­en, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen.

Die 47 Jahre alte Mutter des Kindes erlitt bei der Auseinande­rsetzung mit dem Mann schwere Schnittver­letzungen. Sie ist derzeit nicht vernehmung­sfähig. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerb­er aus Russland. Unklar ist noch, in welchem Verhältnis die Frau zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinande­rsetzung kam.

Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerb­er registrier­t. Er wurde im Oktober 2009 vom Landgerich­t München I wegen schwerer Brandstift­ung zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte. Danach wohnte er in dem Asylbewerb­erheim in Arnschwang. Wegen seiner Verurteilu­ng stand er unter sogenannte­r Führungsau­fsicht. Per gerichtlic­hem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich nur im Umfeld der Asylunterk­unft aufzuhalte­n. Um dies zu kontrollie­ren, trug er die elektronis­che Fußfessel.

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