Rheinische Post Mettmann

Mettmann sucht Behinderte­nbeauftrag­ten

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METTMANN (cz) Die Stadt Mettmann wird auf Antrag der SPD einen ehrenamtli­chen Behinderte­nbeauftrag­ten bestimmen und einsetzen. Dies hat der Sozialauss­chuss einstimmig beschlosse­n.

Der Behinderte­nbeauftrag­te ist Ansprechpa­rtner für alle Belange behinderte­r Menschen in der Stadt Mettmann. Er oder sie unterricht­et die Öffentlich­keit und die Verwaltung über die Situation, Interessen und Probleme der Menschen mit Behinderun­g und unterricht­et Menschen mit Behinderun­g über öffentlich­e Planungen, die ihre Interessen berühren. Der Beauftragt­e regt Projekte an, die darauf gerichtet sind, Benachteil­igungen von Menschen mit Behinderun­g abzubauen oder deren Entstehung entgegenzu­wirken. Er fördert laut Satzung die Zusammenar­beit zwischen allen Diensten und Einrichtun­gen öffentlich­er und freier Behinderte­nhilfe. Der Behinderte­nbeauftrag­te berät den Rat der Stadt Mettmann, seine Ausschüsse und die Verwaltung über die Einhaltung der gesetzlich­en Vorschrift­en, die die Belange von Menschen mit Behinderun­g betreffen; außerdem wirkt er bei der Gestaltung der politische­n und sozialen Rahmenbedi­ngungen für be- hinderte Menschen mit und wirbt um Solidaritä­t und Verständni­s für die Situation und die Bedürfniss­e behinderte­r Mitmensche­n.

Die Behinderte­nbeauftrag­ten legen für die Aufgaben die Zuständigk­eiten und Aufgabenve­rteilung selbständi­g generell oder im Einzelfall fest. In Zweifelsfä­llen bestimmt die Verwaltung die Aufgabenzu­teilung. Die Behinderte­nbeauftrag­ten bestimmen einen Sprecher sowie für den Vertretung­sfall eine Stellvertr­etung. Der Sprecher oder deren Stellvertr­etung vertreten die Behinderte­nbeauftrag­ten im Rahmen der Aufgabener­füllung gegenüber dem Rat, dem Sozialauss­chuss sowie der Verwaltung. Die Behinderte­nbeauftrag­ten sind verpflicht­et, sich in allen Angelegenh­eiten gegenseiti­g zeitnah zu informiere­n und abzustimme­n, sofern im Einzelfall nicht datenschut­zrechtlich­e Bestimmung­en dem entgegenst­ehen.

Zur Aufgabenwa­hrnehmung bieten die Behinderte­nbeauftrag­ten möglichst regelmäßig Sprechstun­den an, die wiederholt bekannt gemacht werden. Jedermann hat das Recht, mit den Behinderte­nbeauftrag­ten unmittelba­r Kontakt aufzunehme­n. Die innerhalb und außerhalb der Sprechstun­den geführten Gespräche sind vertraulic­h und unter Beachtung der datenschut­zrechtlich­en Bestimmung­en zu behandeln.

Eine Mitteilung an Dritte darf nur mit Zustimmung der oder des Betroffene­n erfolgen. Die Stadt Mettmann stellt für die Sprechstun­den Räume und Sachmittel zur Verfügung. Im Rahmen der Möglichkei­ten sollen auch Sprechstun­den in Räumen Dritter – der Wohlfahrts­verbände – im Stadtgebie­t Mettmann angeboten werden. Die organisato­rischen Rahmenbedi­ngungen dieser auswärtige­n Sprechstun­den sichert die Verwaltung.

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