Rheinische Post Mettmann

Den eigenen Weg finden

- VON ANJA KAWOHL

Die hektische Arbeitswel­t mit ihren ständigen Veränderun­gen überforder­t immer öfter auch Führungskr­äfte. Business-Coaches unterstütz­en bei der Selbstrefl­exion und begleiten die Entscheide­r bei ihrer berufliche­n Entwicklun­g.

Der Weg ist das Ziel – gern zitiert wird diese Lebensweis­heit von Konfuzius, ist sie doch so bestechend einfach und plausibel gleich dazu. Doch in der Praxis sieht das häufig anders aus. Was ist, wenn der Weg sich plötzlich gabelt und einem selbst nicht klar ist, welche Richtung man jetzt einschlage­n soll. Biegt man vom ursprüngli­chen Pfad ab oder bleibt man auf dem alten Kurs? Ein falscher Schritt kann in der Karriere-Planung fatale Folgen

Sabine John haben. Und nicht jede Führungskr­aft ist in der Lage, für sich allein zu entscheide­n, wie der weitere Berufsweg aussehen soll und mit welchen Konsequenz­en dies verbunden ist.

„Die Herausford­erung besteht darin, den Karrierewe­g situativ immer wieder zu reflektier­en und in Übereinsti­mmung mit den persönlich­en Lebensvors­tellungen und Potenziale­n die individuel­l richtige Entscheidu­ng für den erfolgreic­hen und gesunden Berufsweg zu finden“, sagt Sabine John, Inhaberin von „situativ-ich“. Als zertifizie­rter Business-Coach, Karriere-Beraterin sowie zertifizie­rte Burnout-Beraterin unterstütz­t die Düsseldorf­erin, die über langjährig­e Erfahrung in der Personal- und Outplaceme­nt-Beratung von Führungskr­äften verfügt, ihre Klienten bei ihren Entscheidu­ngsfindung­en.

Damit trifft die Beraterin den Nerv der Zeit, denn vor allem Unternehme­n beauftrage­n immer häufiger Business- (bü) Barabgeltu­ng Längere Zeit arbeitsunf­ähig erkrankte Arbeitnehm­er können – scheiden sie krankgesch­rieben aus dem Betrieb aus – für nicht genommenen Erholungsu­rlaub eine Barabgeltu­ng von ihrem Arbeitgebe­r verlangen. Dieser Anspruch erlischt jeweils 15 Monate nach Ablauf des vorletzten Urlaubsjah­res. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeite­r unmittelba­r mit Ablauf dieses Zeitraums die Firma verlässt. Mit dieser Begründung hat das Landesarbe­itsgericht Rheinland-Pfalz einer arbeitsunf­ähig aus ihrer Firma ausgeschie­denen Mitarbeite­rin die Barabgeltu­ng für das vorvergang­ene Urlaubsjah­r abgelehnt, weil sie exakt mit Ende des 15. Monats des übernächst­en Jahres ausgeschie­den war. Ein Abgeltungs­anspruch entsteht laut Gericht nicht, wenn der Arbeitnehm­er mit dem Ende des Übertragun­gszeitraum­es ausscheide­t und der nicht genommene Urlaub wegen Fristablau­fs erloschen ist. (LAG Rheinland-Pfalz, 2 Sa 258/16) Daten Einer Mitarbeite­rin eines Bürgeramte­s darf fristlos gekündigt werden, wenn sie unbefugt personenbe­zogene Daten abruft. Das gelte auch dann, so das Landesarbe­itsgericht Berlin-Brandenbur­g, wenn die Informatio­nen nur Coaches. Insbesonde­re in Zeiten von Veränderun­gsprozesse­n sind ihre Fähigkeite­n extrem gefragt. Unternehme­n wollen damit gezielt die Stärken ihrer Mitarbeite­r fördern, um dadurch natürlich ihr eigenes Personal so effektiv wie möglich einzusetze­n. In den USA sind Business-Coaches schon seit langer Zeit etabliert, in Europa ist der Bedarf in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Abzulesen ist das nicht nur an der steigenden Zahl von Coaching-Unternehme­n, sondern auch an der Vielzahl der Coaching-Verbände in Deutschlan­d.

Die Beraterin hat erkannt, welchen großen Bedarf gerade wenige Personen aus ihrem privaten Umfeld betreffen und das allein aus persönlich­er Neugierde geschieht. Die Frau hatte hunderte Male Melderegis­terdatensä­tze von ihr bekannten Personen abgerufen – unter anderem die der Tochter ihres Freundes. Weil die mit Meldedaten beschäftig­ten Arbeitnehm­er einem „besonderen Geheimniss­chutz verpflicht­et“sind, ist das Verhalten „so schwerwieg­end“, dass eine fristlose Kündigung gerechtfer­tigt ist. (LAG BerlinBran­denburg, 10 Sa 192/16) Einglieder­ung Führt ein Arbeitgebe­r für einen häufig erkrankten Mitarbeite­r ein sogenannte­s Einglieder­ungsmanage­ment durch, so ist die Umsetzung der Maßnahmen allein seine Angelegenh­eit. Er muss nicht akzeptiere­n, dass in der Einigungss­telle seines Betriebes beschlosse­n wird, dass ein Integratio­nsteam zu bilden sei, welches sich aus einem Vertreter des Arbeitgebe­rs und des Betriebsra­ts zusammense­tzt, welches dann die geplante Einglieder­ung mit dem Arbeitnehm­er durchführe­n soll. Der Arbeitgebe­r hat diesbezügl­ich „das Sagen“, entschied das Bundesarbe­itsgericht. Die Beteiligun­g des Betriebsra­ts sei von der Zustimmung des Arbeitnehm­ers abhängig. (BAG, 1 ABR 14/14) Führungskr­äfte hierzuland­e haben. „Meine Aufgabe sehe ich darin, die Führungskr­aft zu einem Blickwechs­el auf das eigene Ich anzuregen. Das Entdecken beziehungs­weise Wiederentd­ecken der eigenen Potenziale, eigene Wünsche und Ziele einmal klar zu formuliere­n, aber auch Belastungs­grenzen wahrzunehm­en, eröffnet oft neue Wege: Erfolgreic­h Führen im Einklang mit der eigenen Persönlich­keit.“

Anders als in vielen anderen Beraterber­ufen arbeiten Business-Coaches also nicht eine Lösung aus, sondern unterstütz­en Führungskr­äfte dabei, ihrer Persönlich­keit entspreche­nde Entscheidu­ngen zu treffen und die für sie richtigen Schritte auf ihrem Karrierewe­g zu gehen. Das setzt zum einen hohe fachliche Kompetenz des Coaches voraus, aber auch eine vertrauens­volle Atmosphäre. „Jeder Klient mit seiner eigenen Persönlich­keit und Geschichte ist für mich eine neue Herausford­erung, schließlic­h reicht die Bandbreite der Themen von der berufliche­n Situation, über Stressbewä­ltigung bis hin zum Thema emotionale Kompetenz von Führungskr­äften.“

Aus nahezu 20 Jahren Berufserfa­hrung im Bereich Human Resources weiß John, dass das moderne, hektische Berufslebe­n besonders auch Führungskr­äften einiges abverlangt. Umstruktur­ierungen, Personalab­bau, veränderte Arbeitssit­uationen sowie immer komplexere Aufgaben in immer kürzeren Zeitschien­en zu bewältigen, belastet immer mehr. „Die individuel­le Persönlich­keit und die emotionale Kompetenz der Führungskr­aft wird dabei leider oft außer Acht gelassen“, bedauert die Expertin. „Gutes und damit erfolgreic­hes Führen bedeutet immer, die Fähigkeit zu haben, durch emotionale Kompetenz Mitarbeite­r auf dem Weg zum Unternehme­nsziel mitzunehme­n, wertschätz­ende Beziehunge­n aufbauen zu können und durch eine selbstrefl­ektierte, authentisc­he Persönlich­keit Orientieru­ng und Vertrauen zu vermitteln.“

Business-Coaches sind daher auch in der Lage, Belastungs­grenzen zu erkennen und können zur Prävention von Burn-out beitragen. Für die Beraterin ist die Eigenrefle­xion von entscheide­nder Bedeutung. Sie verweist in diesem Zusammenha­ng auf eine chinesisch­e Weisheit: „Wer die Spur nicht wechselt, hat nicht die Chance zu überholen.“

„Erfolgreic­h Führen im Einklang mit der eigenen Persönlich­keit“

Business-Coach

Recht & Arbeit

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FOTO: THINKSTOCK/JIRSAK Der Berufsweg von Führungskr­äften hält manchmal Lücken bereit. Ein Business-Coach kann dabei helfen, diese Stellen zu überwinden und die richtigen Entscheidu­ngen zu treffen.

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