Gericht entscheidet die Metro-Zukunft
Die Anhörung heute vor dem Oberlandesgericht ist die entscheidende Etappe auf dem Weg zur Aufspaltung des Konzerns. Die Metro sieht keine Gefahr des Scheiterns. Eine Niederlage könnte allerdings auch fatale Folgen haben.
DÜSSELDORF Glaubt man Menschen, die Erich Kellerhals kennen, dann wird der 78 Jahre alte Mitgründer der Elektronikkette MediaMarkt den seit Jahren tobenden Streit mit dem Management der Muttergesellschaft Metro noch bis an sein Lebensende ausfechten. Daran wird auch der Ausgang einer Anhörung heute beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nichts ändern. Kellerhals und andere haben gegen die Aufspaltung der Metro in zwei Teile geklagt, und der sechste Zivilsenat am OLG muss entscheiden, ob die Teilung trotz der Klagen ins Handelsregister eingetragen werden kann. Nur dann kann die Metro an ihrem Zeitplan festhalten und in der zweiten Jahreshälfte sowohl die neue Metro als auch den künftigen Elektronikhändler Ceconomy an die Börse bringen.
Bei der Metro sind alle davon überzeugt, dass das Gericht in ihrem Sinne entscheiden wird. Alles andere wäre nicht nur eine große Enttäuschung, sondern auch folgenschwer. Die Hoffnungen, mit der Teilung die beiden neuen Gesellschaften attraktiver für Investoren zu machen, als es der Gesamtkonzern vorher war, würden zerplatzen.
Sagt das Gericht ja, können Konzernchef Olaf Koch und Co. dagegen weitermachen wie geplant. Dazu muss das Vollzugsinteresse das Aufschubinteresse überwiegen, wie es im Juristen-Deutsch heißt. Das bedeutet: Auf der einen Seite stehen die Kläger, die keinen Vorteil oder sogar Nachteile für sich durch die Spaltung sehen, deshalb klagen und keine vorweggenommene Entscheidung im Freigabeverfahren zugunsten der Metro wollen. Auf der anderen Seite sind das Unternehmen und seine Großaktionäre (Haniel, Schmidt-Ruthenbeck, Beisheim), die bei einer aus ihrer Sicht negativen Entscheidung des Gerichts fürchten, dass das Unternehmen einen Imageschaden erleidet, Perso- nal abwandert und begehrte Verlustvorträge verloren gehen. Der Aktienkurs würde wahrscheinlich weiter sinken, nachdem er in den vergangenen fünf Monaten ohnehin schon zehn Prozent seines Wertes eingebüßt hat. Das wollen natürlich auch die meisten Anteilseigner nicht. Von ihnen stimmten bei der Hauptversammlung im Februar 99,95 Prozent des vertretenen Kapitals für die Teilung des Konzerns.
Der Zeitplan der Metro sieht auch kein Scheitern vor Gericht vor. Einen Plan B gibt es nicht. Wenn beim OLG alles wunschgemäß verläuft, wird das Unternehmen zwei Wochen vor dem ersten Handelstag den Börsenprospekt und eine Preisspanne veröffentlichen. Dann gäbe es eine zweiwöchige Roadshow, am Tag vor der Erstnotiz würden der Emissionspreis festgelegt und die Aktien zugeteilt.
Beide Teile sollen nach den Erwartungen der Metro künftig im Aktienindex M-Dax notiert sein. Allerdings wird die neue Metro – das ist der Teil mit Groß- und Lebensmittelhandel, der offiziell abgespalten wird – nach der Teilung erstmal aus dem Index für die mittelgroßen Werte rausfliegen. Bereits im September, wenn die Index-Zusammensetzung überprüft wird, könnte die Aktie aber schon in den M-Dax rücken. Messlatte gestern: die Deutsche Pfandbriefbank, die beim Streubesitz auf einen Börsenwert von knapp 1,5 Milliarden Euro kam.