Verantwortlich
Zu „Eine bislang erstaunlich folgenlose Landtagswahl“(RP vom 7. Juni): Ihr Artikel trifft den Nagel auf den Kopf. Bloß, stört es die dafür Verantwortlichen aller Parteien? Leider nein, wie die Vergangenheit immer wieder bewiesen hat! Hier stellt sich die Frage: Was muss noch passieren, bis der „dumme” Wähler endlich reagiert? Selbst Koalitionsvereinbarungen werden von den Regierenden nicht eingehalten, auch wenn vor den Wahlen großartige Versprechungen teilweise in den Vereinbarungen schriftlich fixiert wurden! Alle Welt spricht von der Politikverdrossenheit der Bürger, doch unsere Politiker stört dies überhaupt nicht. Denn für ihre vielfach falschen Entscheidungen werden sie niemals mit persönlicher Haftung beaufschlagt. Notfalls wird mit Fraktionszwang argumentiert! Hier würde nur eine Sache helfen: Abgeordnete sind für nachweislich falsche Entscheidungen privat haftbar zu machen! Sie könnten sich – ähnlich wie in der privaten Wirtschaft – dann z. B. durch eine D&OVersicherung absichern. Günter Achenbach per Mail Familienbild“des Grundgesetzes auf diese Weise seinen bevorzugten Platz streitig zu machen, ist ihm aber gründlich misslungen – einer der vielen vergeblichen Versuche, den besonderen staatlichen Schutz für Ehe und Familie auszuhebeln. Anstatt methodisch sauber zu arbeiten, nämlich den Text aus dem historischen Kontext zu interpretieren, liest er in den Text sein eigenes Verständnis von Familie, Gesellschaft und Staat hinein. Hier soll die gleichgeschlechtliche Partnerschaft uneingeschränkt auf die Ebene der Ehe gehoben werden. Für mich ist das ein Paradebeispiel für den zeittypischen Trend der Gleichmacherei, die aus falschem Demokratieverständnis alles einebnet. Mit Rasches „Geist der Freiheit“im Grundgesetz sollten wir uns lieber daran erinnern, dass die uns Bürgern zuerkannte Freiheit zuallererst für die Schwächsten gedacht ist: Für unsere Kinder, die das Recht haben, zunächst einmal mit einer Mutter und einem Vater aufzuwachsen. Heinrich Valentin Straelen