Rheinische Post Mettmann

Keine Verfassung

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In Ihrem Essay „Das Leitgesetz“(RP vom 23. Mai) vermerken Sie, „dieses Leitgesetz ist die Verfassung der Bundesrepu­blik Deutschlan­d. Man hat es Grundgeset­z genannt“. Als politisch und geschichtl­ich interessie­rter Bürger ist mir doch bewusst, dass die Bundesrepu­blik zwar ein Grundgeset­z, aber keinesfall­s eine Verfassung hat. Artikel 146 des Grundgeset­zes verdeutlic­ht dies schlüssig: „Dieses Grundgeset­z, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlan­ds für das ganze deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidu­ng beschlosse­n worden ist.“Das Grundgeset­z ist demnach keine Verfassung, sondern soll erst durch eine solche ersetzt werden, was bis dato nicht geschehen ist. Eine Verfassung hingegen ist die Grundform eines souveränen Staates in der Gesamtheit eines freien Volkes über Formen und Inhalte seiner politische­n Existenz und kein Organisati­onsstatut wie das Grundgeset­z. Jürgen Sinzig 47802 Krefeld Zu „Eine Leitentsch­eidung, die gar keine ist“(RP vom 8. Juni): Als beamteter Gymnasiall­ehrer bin ich zu Loyalität gegenüber meinem Dienstherr­n (bzw. noch: Dienstherr­in) verpflicht­et und enthalte mich auch normalerwe­ise jeglichen öffentlich­en Kommentars bzgl. der Schulpolit­ik in unserem Land. Nun, egal ob es um Inklusion, Integratio­n, in diesem Fall „Turbo-Abi“oder was auch immer geht: Thomas Reisener schreibt allen Ernstes (und ich zitiere wörtlich): „Die Experten für solche Entscheidu­ngen sitzen aber in den Ministerie­n und nicht in den Schulen.“Wie soll man solch eklatantem Unsinn begegnen? Mit Majuskelge­schrei (z. B. WAS? WIE BITTE? GEHT’S NOCH?)? – Nein, natürlich nicht. Sondern allein auf sachlicher Ebene. Also: Wenn Thomas Reisener Recht behielte, wäre das wirklich mal was Neues! Günter Lentzsch per Mail

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