Rheinische Post Mettmann

Kreis richtet Beratungss­telle für Prostituie­rte ein

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Bordelle brauchen Erlaubnisp­apiere, Sexarbeite­rinnen müssen sich anmelden.

KREIS METTMANN (gök) Für die einen ist es „Drangsalie­rung“, für die anderen Sicherheit vor Ausbeutung – das neue Prostituie­rtenschutz­gesetz. An ihm hat die Düsseldorf­er CDUBundest­agsabgeord­nete Sylvia Pantel an verantwort­licher Stelle mitgearbei­tet und ist froh, dass es „jetzt tatsächlic­h Wirklichke­it wird“. Ihr sei es vor allem darum gegangen, Zwangspros­titution wirksam zu bekämpfen und den Frauen Wege in ein anderes Leben zu eröffnen, sagt sie. Das Gesetz tritt zum 1. Juli in Kraft und bringt für die Behörden neue Aufgaben mit sich. Deshalb hat der Kreis Mettmann eine zentrale Anlaufstel­le namens „ProBe“an der Bismarckst­raße in Mettmann eingericht­et. Die Ausübung der Prostituti­on bleibt erlaubnisf­rei – allerdings müssen sich alle Prostituie­rten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreisgebie­t ausüben, beim Kreis- ordnungsam­t anmelden und sich im Gesundheit­samt beraten lassen. Nach der Anmeldung und dem Beratungsg­espräch erhalten die Prostituie­rten eine Anmeldebes­cheinigung mit Lichtbild. „Die Bescheinig­ung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspun­kte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostituti­on veranlasst oder die Prostituie­rten durch Dritte ausgebeute­t werden“, erklärt Kreissprec­herin Daniela Hitzemann einen Kernpunkt. Anmeldung und gesundheit­liche Beratung müssen wiederholt werden. Außerdem müssen Inhaber von Bordellen nachweisen, dass sie gewerberec­htlich zuverlässi­g sind. Darüber hinaus überprüft das Ordnungsam­t das Betriebsko­nzept des Prostituti­onsgewerbe­s. Prostituie­rte und ihre Kunden müssen dafür sorgen, dass Kondome benutzt werden.

„Ich bin froh, dass das Gesetz nun Wirklichke­it wird“

Sylvia Pantel

CDU-Abgeordnet­e

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